Michael Will wird neuer Präsident des BayLDA

Ministerialrat Michael Will wird neuer Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Der bisherige Leiter des Sachgebiets Datenschutz im Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration folgt damit auf Thomas Kranig.

GDD-Preisträger Kranig geht in den Ruhestand

Thomas Kranig wurde im Jahr 2011 zum ersten Präsidenten des BayLDA ernannt. Auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wurde Kranig am 26. Juli 2016 dann für weitere fünf Jahre mit der Leitung der Bayerischen Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich betraut. Die zweite Amtsperiode begann am 3. August 2016. Nach Art. 18 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) gilt die Ernennung für 5 Jahre. Dementsprechend würde die Amtszeit von GDD-Preisträger Kranig noch bis zum Jahr 2021 andauern, doch mit 65 Jahren darf Herr Kranig nun schon in diesem Jahr in den Ruhestand.

Ministerialbeamter wird Nachfolger

Sein Nachfolger Michael Will ist Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration und leitet das Referat Datenschutz. Zudem bringt er praktische Erfahrung als Datenschutzbeauftragter mit, da er im Ministerium das Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten ausübt. Ferner ist er Mitglied der Datenschutzkommission des Bayerischen Landtages. Er hat im Auftrag des Bundesrates in den Jahren 2012 bis 2015 die gesamten Beratungen der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch (DAPIX) zur DS-GVO begleitet und nimmt außerdem die Aufgaben des Länderbeobachters in der Art. 31-Datenschutzgruppe wahr.

Ende Januar erfolgt die Amtseinführung durch den bayerischen Innenminister und jetzigen Vorgesetzten von Michael Will, Joachim Herrmann.

Bildquelle: euroforum.de

Letztes Update:07.01.20

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner