Missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) informiert auf mit einem Hinweisschreiben über eine mutmaßliche „Masche“, die sich die Betroffenenrechte der Artikel 15 bis 22 DS-GVO zunutze macht.
Die Geschäftsstelle der GDD weist darauf hin, dass sie sich in letzter Zeit
aus dem Kreis ihrer Mitglieder vermehrt mit Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO konfrontiert sieht.
Das Vorgehen ziele hierbei darauf ab, unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen zu bewegen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Die hohe Zahl gleichgelagerter Fälle nimmt die GDD zum Anlass, ihre Mitglieder über die Vorgehensweise zu informieren. Selbstverständlich schadet eine Sensibilisierung aller Verantwortlichen in diesem Zusammenhang nicht.
Weitere sachdienliche Hinweise und Empfehlungen der GDD können Interessierte unter nachfolgender URL abrufen:
https://www.gdd.de/downloads/aktuelles/stellungnahmen/21MGInfounredlicheBetroffenenbegehren.pdf
Insbesondere die wertvollen Praxishinweise der GDD werden zur weiteren Beachtung empfohlen.
(Foto: DatenschutzStockfoto – stock.adobe.com)
Letztes Update:05.02.21
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren



