Neue Praxishilfe: Videokonferenzen und Datenschutz

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. hat auf die aktuell anhaltende Unsicherheit im Hinblick auf datenschutzkonform einsetzbare Videokonferenz-Systeme reagiert und eine neue Praxishilfe veröffentlicht.

Die Inhalte der „GDD-Praxishilfe DS-GVO XVI Videokonferenzen und Datenschutz“ wurden im Rahmen des GDD-Arbeitskreises „DS-GVO Praxis“ erstellt.

Die neue Praxishilfe soll einen Beitrag zur Beseitigung bestehender Unsicherheit im Hinblick auf aktuelle datenschutzrechtliche Fragen rund um das Thema Videokonferenzen leisten.

Mit einer Auswahl und Gegenüberstellung verschiedener Anbieter von Videokonferenzlösungen und der dazugehörigen Veranschaulichung datenschutzrechtlicher Aspekte, soll eine Hilfestellung für Datenschutzverantwortliche bei der Auswahl eines geeigneten Videokonferenzdienstleisters gegeben werden. Die Checkliste soll zudem die grundsätzlichen Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit in diesem Zusammenhang veranschaulichen und einfaches „Abarbeiten“ der Kriterien ermöglichen.

Abgerundet wird die Praxishilfe durch zwei Anlagen. Bei Anlage 1 handelt es sich um ein Muster-Merkblatt für Beschäftigte mit Grundsätzen, welche bei der Nutzung von Videokonferenz-Software Beachtung finden sollten und soweit möglich als Voreinstellung in der Videokonferenzsoftware vorgenommen werden sollten.

Anlage 2 enthält eine Übersicht über Videokonferenzsysteme, Messenger und Fernwartungssoftware. Zu den einzelnen Diensten erhalten Interessierte die datenschutzrechtlichen Kerninformationen auf einen Blick (z.T. mit klickbarem Link zur Webseite des Anbieters) sowie weitere hilfreiche Hinweise. Die Excel-Tabelle ist hier abrufbar.

Eine Übersicht über alle Praxishilfen finden Sie hier

Letztes Update:09.04.20

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