Neues DataAgenda-Arbeitspapier zum Datenschutz an Hochschulen während Corona
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Auswirkungen auf nahezu jeden Lebensbereich. Genauso wie die Wirtschaft und Verwaltung, soll auch das Leben an Universitäten und Hochschulen nicht zum Erliegen kommen. Unter Verwendung digitaler Möglichkeiten lassen sich die Lehre, aber unter gewissen Anforderungen auch die Prüfungen digital abhalten. Dabei müssen jedoch datenschutzrechtliche Anforderungen angemessen und funktionierend umgesetzt sein.
Zusammenfassungen der verschiedenen Positionen
Das neue Arbeitspapier zeigt, was beim digitalen Prüfen rechtlich zu beachten ist. Im digitalen Semester sind Hochschulen nicht nur organisatorisch gefragt. Die Ausarbeitung erklärt welche rechtlichen Spielräume bestehen und wie Lösungen in der gegenwärtigen Praxis aussehen könnten.
Letztes Update:13.05.20
Verwandte Produkte
-
Online-Tagung: 2 Jahre DS-GVO – Erfahrungen, Praxis und Ausblick
Online-Schulung
815,15 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



