Neues DataAgenda-Arbeitspapier zur Zulässigkeit von Handytracking wegen Corona
Die Debatte um eine „Corona-App“ entwickelt sich annährend so rasant wie das Virus selbst. Im Rennen um ein „digitales Medikament“ unter Einsatz von Mobilfunkstandorten, GPS- und WLAN-Daten oder Bluetooth-Daten haben Vorschläge die Nase vorn, die per Bluetooth des Handys messen, ob sich Personen derart nahegekommen sind, dass die Gefahr einer Infektion besteht. Am 1.4.2020 verlautbarte das Heinrich-Hertz- Institut technische Details seines Ansatzes. Die Verfolgung der Kontakte sei „anonym und die Privatsphäre schützend“ und befinde sich „in voller Übereinstimmung mit der DSGVO“. Das liege insbesondere an der Freiwilligkeit der Nutzung.
Zusammenfassungen der verschiedenen Positionen
Das neue Arbeitspapier zeigt, welche Positionen die verschiedenen Aufsichtsbehörden, Politiker und Wissenschaftler haben. Dabei differenzieren sich die Aussagen vordergründig nach der Rechtsgrundlage, auf der die „Corona-App“ genutzt werden soll.
Letztes Update:07.04.20
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren

