Neues DataAgenda-Arbeitspapier zur Zulässigkeit von Handytracking wegen Corona
Die Debatte um eine „Corona-App“ entwickelt sich annährend so rasant wie das Virus selbst. Im Rennen um ein „digitales Medikament“ unter Einsatz von Mobilfunkstandorten, GPS- und WLAN-Daten oder Bluetooth-Daten haben Vorschläge die Nase vorn, die per Bluetooth des Handys messen, ob sich Personen derart nahegekommen sind, dass die Gefahr einer Infektion besteht. Am 1.4.2020 verlautbarte das Heinrich-Hertz- Institut technische Details seines Ansatzes. Die Verfolgung der Kontakte sei „anonym und die Privatsphäre schützend“ und befinde sich „in voller Übereinstimmung mit der DSGVO“. Das liege insbesondere an der Freiwilligkeit der Nutzung.
Zusammenfassungen der verschiedenen Positionen
Das neue Arbeitspapier zeigt, welche Positionen die verschiedenen Aufsichtsbehörden, Politiker und Wissenschaftler haben. Dabei differenzieren sich die Aussagen vordergründig nach der Rechtsgrundlage, auf der die „Corona-App“ genutzt werden soll.
Letztes Update:07.04.20
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