Nun doch: Erste Abmahnungen wegen fehlender Verschlüsselung

Was viele durch die DS-GVO befürchteten ist lange ausgeblieben. Nun aber gibt es sie doch: die erste kleine Abmahnwelle ist angelaufen. Wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) versendet nach übereinstimmenden Medienberichten ein selbst ernannter Verbraucherschutzverband Abmahnungen. Empfänger sind vor allem Unternehmen, die ein Kontaktformular ohne SSL-Verschlüsselung auf ihrer Homepage haben.

Woher kommen die Abmahnungen?

Hinter den versendeten Abmahnungen steckt die IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.. Auf ihrer Internetseite bezeichnet sich der Verein IGD als Bürgerrechtsorganisation: „Die Interessengemeinschaft Datenschutz ist eine als eingetragener Verein geführte Bürgerrechtsorganisation, die sich für die Datenschutzinteressen von Verbrauchern in Deutschland einsetzt. […] Unsere zentrale Aufgabe ist es, die individuellen Rechte der Bürger, wie Sie einst im Bundesdatenschutzgesetz und nun auch in der EU-Weit harmonisierten Datenschutzgrundverordnung erfasst sind, gegenüber Unternehmern und Unternehmen zu vertreten.“ Der Verein sitzt im brandenburgischen Ludwigsfelde bei Berlin.

Fehlende Verschlüsselung beim Versand des Kontaktformulars

Der Art. 32 DS-GVO regelt die Sicherheit der Verarbeitung und verlangt tatsächlich, dass personenbezogene Daten wie E-Mails durch technische Maßnahmen geschützt werden. Dazu dürfte nach allgemeiner Auffassung auch eine adäquate Verschlüsselung gehören. Die angeschriebenen Webseiten-Betreiber haben also mit großer Wahrscheinlichkeit gegen diese Regelung der DS-GVO verstoßen.

IGD fordert Zahlung und Unterlassungserklärung

Der Verein IGD bedient sich nun dem Instrument der Abmahnungen. Ob dieses für Verstöße gegen die DS-GVO wirklich anwendbar ist, wird gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert. Auch die deutsche Gerichtsbarkeit hat hierzu bislang keine eindeutige Rechtsauffassung vertreten. Trotzdem fordert der Verein nun von den angeschriebenen Unternehmen eine sofortige Zahlung von rund 280,- Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wer die unterzeichnet, kann bei nochmaligen Verstößen eine Vertragsstrafe von 4000,- Euro auferlegt bekommen.

Letztes Update:26.03.19

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner