Nutzung von Office 365 in Schulen kritisch

Office 365 an Schulen

In einer aktuellen Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wird der Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen als problematisch eingestuft.

Der Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte sich bereits August 2017 zum Einsatz von Office 365 in Schulen geäußert.

Nach der damaligen Bewertung genügte die damalige Ausgestaltung den Anforderungen an eine datenschutzkonforme Nutzung. Auschlaggebend war schon damals der Einsatz der von Microsoft zur Verfügung gestellten Tools für das Rollen- und Berechtigungskonzepts und die datenschutzkonforme Konfiguration der Protokollierung.

HBDI revidiert Meinung aus 2017

In seiner aktuellen Bewertung muss der Hessische Datenschützer seine Meinung von damals revidieren. Trotz jahrelanger Diskussionen der Aufsichtsbehörden mit Microsoft seien wichtige Fragen noch ungeklärt und Schulen hätten als öffentliche Einrichtungen eine besondere Verantwortung hinsichtlich Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Des Weiteren müsse insbesondere für solche Stellen die „digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein“. Diese hohen Anforderungen seien aber nicht erfüllt. Bei der Nutzung von Office 365 sei nach wie vor nicht abschließend geklärt, welche Daten wann, wie und warum erhoben und übertragen werden.

Das Problem sei nach Einschätzung des HBDI auch nicht durch die Einholung einer Einwilligung bei den Eltern der betroffenen Schüler zu lösen.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

( Bild von Pixaline auf Pixabay )

Letztes Update:14.07.19

  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
  • Online Recruiting Datenschutzhinweis Transparenz

    Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting

    Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck

    Mehr erfahren
  • Backup Strategie Ransomware

    Ransomware-Angriff: Mangelhafte Datensicherung führt zu Totalverlust

    Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2025 der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg (LDA) dokumentiert einen abgeschlossenen Fall (S. 47), der die Grenzen rein formaler Backup-Konzepte verdeutlicht: Eine Arztpraxis meldete der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DS-GVO eine Datenschutzverletzung infolge eines Ransomware-Angriffs. Betroffen waren rund 75 Gigabyte medizinischer und administrativer Daten von über 8.000 Patientinnen und Patienten. Ein Datenabfluss

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner