Nutzung von Office 365 in Schulen kritisch
In einer aktuellen Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wird der Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen als problematisch eingestuft.
Der Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte sich bereits August 2017 zum Einsatz von Office 365 in Schulen geäußert.
Nach der damaligen Bewertung genügte die damalige Ausgestaltung den Anforderungen an eine datenschutzkonforme Nutzung. Auschlaggebend war schon damals der Einsatz der von Microsoft zur Verfügung gestellten Tools für das Rollen- und Berechtigungskonzepts und die datenschutzkonforme Konfiguration der Protokollierung.
HBDI revidiert Meinung aus 2017
In seiner aktuellen Bewertung muss der Hessische Datenschützer seine Meinung von damals revidieren. Trotz jahrelanger Diskussionen der Aufsichtsbehörden mit Microsoft seien wichtige Fragen noch ungeklärt und Schulen hätten als öffentliche Einrichtungen eine besondere Verantwortung hinsichtlich Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Des Weiteren müsse insbesondere für solche Stellen die „digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein“. Diese hohen Anforderungen seien aber nicht erfüllt. Bei der Nutzung von Office 365 sei nach wie vor nicht abschließend geklärt, welche Daten wann, wie und warum erhoben und übertragen werden.
Das Problem sei nach Einschätzung des HBDI auch nicht durch die Einholung einer Einwilligung bei den Eltern der betroffenen Schüler zu lösen.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Letztes Update:14.07.19
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