Öffentliches Konsultationsverfahren zum Thema Anonymisierung
Um auch beim Datenschutz den Aspekt des gesellschaftlichen Austauschs weiter zu fördern, ermöglicht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als Novum ein öffentliches Konsultationsverfahen, zu aktuellen und übergreifenden Fragen. Die Ergebnisse der Konsultationen sollen dann in einem Positionspapier konsolidiert werden. Die Konsultationsverfahren richten sich insbesondere an Akteure aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung, die sich mit den jeweiligen Thema befassen.
Das erste Konsultationsverfahren des BfDI hat die Anonymisierung personenbezogener Daten unter der DS-GVO zum Thema.
- Stellt die Anonymisierung nach der aktuellen Rechtslage eine Verarbeitung dar, die einer Rechtsgrundlage bedarf?
- Welche Anforderungen muss ein Verantwortlicher erfüllen, wenn er personenbezogene Daten anonymisieren möchte?
- Und auf welche Rechtsgrundlage könnte die Anonymisierung gegebenenfalls gestützt werden?
Als Arbeitsgrundlage hat der BfDI einen Entwurf des Positionspapiers zum Abruf bereitgestellt. Der Entwurf analysiert anhand der oben formulierten Leitfragen die aktuelle Rechtslage zur Anonymisierung. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Anonymisierung von Daten gelegt, die im Zusammenhang mit der Erbringung von TK-Dienstleistungen erhoben wurden.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. hat an diesem Konsultationsverfahren, welches am 23.03.2020 enden wird, teilgenommen und Ihre Stellungnahme dazu auf Ihrer Internetseite vorgestellt. Gewohnt konstruktiv setzte sich die GDD mit dem Thema auseinander und regt abschließend an, dass der europäische Gesetzgeber eine Definition der Anonymisierung in die DS-GVO aufnimmt und diese der Löschung gleichsetzt.
Die Stellungnahme der GDD zum Konsultationsverfahren kann hier abgerufen werden.
Letztes Update:19.03.20
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