Orientierungshilfen-Navigator KI: Übersicht behalten beim Datenschutz
Am 12. Juli wurde die neue KI-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 1. August schrittweise in Kraft. Während die meisten Regelungen ab dem 2. August 2026 gelten, werden einige Teile bereits ab dem 2. Februar 2025 wirksam. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bleibt weiterhin anwendbar, wenn KI-Anwendungen personenbezogene Daten verarbeiten.
Zur Unterstützung von Behörden und Unternehmen hat der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg, Prof. Dr. Tobias Keber, den „Orientierungshilfen-Navigator KI & Datenschutz“ (ONKIDA) veröffentlicht. Dieses Tool bietet eine geordnete Übersicht über relevante aufsichtsbehördliche Dokumente und erleichtert den Zugang zu Informationen rund um KI und Datenschutz. Ergänzend stellt ein Video des Landesbeauftragten die Nutzung von ONKIDA vor, um den Einstieg zu erleichtern.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg
(Foto: pyroll – stock.adobe.com)
Letztes Update:09.08.24
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