Anspruch auf unentgeltliche Kopie von Examensklausuren nach Art. 15 DS-GVO
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts dürfte so manchem Examenskandidaten ein Lächeln ins Gesicht zaubern, zumindest denjenigen, die ein Interesse daran haben, Einsicht in die angefertigten Aufsichtsarbeiten und Prüfergutachten zu erhalten – am besten unentgeltlich. Das ist möglich, sagt das Oberverwaltungsgericht und stützt diesen Anspruch auf Art. 15 Abs. 3 DS-GVO. Was war passiert? Ein in Essen
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