Vermerk zu Abdingbarkeit von Art. 32 DS-GVO
Eine als Vermerk veröffentlichte Publikation des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) fand in den letzten Tagen in Datenschutzkreisen große Beachtung. Darin beschäftigt sich der HmbBfDI mit der Frage, ob betroffene Personen in ein niedrigeres Schutzniveau einwilligen können als rechtlich geboten ist. Es geht also um die Frage, ob oder inwieweit es sich bei
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