Veröffentlichung von Kinderfotos: Einverständnis beider Elternteile notwendig
Nach einem Beschkuss des OLG Oldenburg aus dem Jahre 2018 (24.05.2018, 13 W 10/18) handelt es sich bei der Veröffentlichung eines Kinderfotos um eine Angelegenheit der elterlichen Sorge. Die Regelung stelle eine Angelegenheit erheblicher Bedeutung für das Kind dar. Das OLG wies in seinem Urteil zunächst darauf hin, dass gemäß § 22 KunstUrhG Bildnisse nur mit
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