Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach der DS-GVO

Hätten die Arbeitskreise der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.) ein Motto unter dem sie, nicht erst seit Wirksamwerden der DS-GVO, ihre sogenannten Praxishilfen veröffentlichen, könnte eines dieser Leitsprüche wie folgt lauten:
„Aus der Praxis – für die Praxis“ oder aber auch „Weniger Reden – mehr Machen“. Der Verzicht auf die Darstellung von zähen juristischen Theorien und das Abdrucken mächtiger Fußnotenapparate ist hier kein Bug, sondern ein Feature.
Die Praxishilfen der GDD beanspruchen für sich, dem Anwender klare und verständliche Hilfen und Anleitungen an die Hand zu geben und haben in den meisten Fällen den Datenschutzbeauftragten oder den Verantwortlichen als Rolle und Adressat im Fokus. Daher müssen sich alle Praxishilfen an dem Anspruch messen lassen, in wie weit die Ausführungen diesem Adressatenkreis einen Mehrwert im Hinblick auf das Datenschutzmanagement bieten.
In genau dieser Manier und der gewohnten Qualität nimmt die aktuellste Publikation „Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung“ die übrigen Rollen einer Datenschutzorganisation ins Blickfeld. Dabei handelt es sich um eine Überarbeitung der Praxishilfe, in die nunmehr die vielfältigen Erfahrungen aus der Beratungspraxis der GDD-Geschäftststelle und auch die Erfahrungen der an der Aktualisierung mitwirkenden Praktiker einfließen.
Die DS-GVO überträgt dem Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter die Pflicht, durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen. Wie bei der Umsetzung aller regulatorischen Vorgaben kommt dabei der klaren Definition und Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine entscheidende Bedeutung zu.
Die GDD-Praxishilfe „Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung“ versucht auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Entwicklungen in Unternehmen und Behörden seit Geltung der DS-GVO sowie allgemeiner Organisationsformen ein Modell hierfür aufzuzeigen. Die Herausforderung dabei besteht darin, dass die Umsetzung der Aufgaben aus der DS-GVO grundsätzlich unabhängig von Größe und Organisationsgrad der betroffenen Einheit, z.B. als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Konzern oder Behörde, sicherzustellen und somit nicht disponibel ist.
Andererseits obliegt die konkrete interne Zuweisung von Kompetenzen, Rollen und operativen Verantwortlichkeiten der jeweiligen konkreten Situation im Unternehmen / in der Behörde und ist in Abhängigkeit der Größe und räumlichen Verteilung des Unternehmens, der Geschäftsstrategie, dem allgemeinen Steuerungs- und Führungsmodell und der individuellen Risikosituation anzupassen.
Die Praxishilfe kann hier abgerufen werden oder per Direktdownload (PDF).
Letztes Update:25.08.21
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