Berufsgeheimnisträger und unverschlüsselter E-Mail-Versand

Die Frage, ob Anwältinnen und Anwälte unverschlüsselt per E-Mail mit Mandanten kommunizieren dürfen, ohne gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit zu verstoßen, war in jüngster Vergangenheit öfter ein Streitpunkt.  Datenschutz-Aufsichtsbehörden betrachteten die Fragestellung noch genereller und stellten diese Frage für jegliche Berufsgeheimnisträger, so bspw. auch für Ärzte (Tätigkeitsbericht 2017/18 – Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, S. 94, Ziffer

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Datenschutz und ePrivacy

Die ePrivacy-Verordnung lässt weiterhin auf sich warten. Wie kann man sich in der Übergangszeit datentschutzrechtlich dennoch sicher aufstellen? Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Vorstandsvorsitzender der GDD e.V., stellt Ihnen im Video die Broschüre „Datenschutz und ePrivacy“ vor, in der Sie Antworten auf diese und weitere Fragen finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.datakontext.com/eprivacy

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Einigung in Sicht? EU-Ratspräsidentschaft legt Diskussionspapier zur ePrivacy-Verordnung vor

Seit Jahren wird in Brüssel heiß über die ePrivacy-Verordnung gestritten. Dabei geht es um den Schutz personenbezogener Daten bei elektronischer Kommunikation. Ursprünglich sollte diese bereits im Jahr 2018 in Kraft treten. Schwierige Kompromissfindung Nun – 2 Jahre später – scheint eine tragfähige Lösung immer noch nur schwer vorstellbar. Noch immer wurde kein geeigneter Kompromiss zwischen

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GDD-Basis-Schulungen

Die GDD-Basis-Schulungen werden derzeit als Online-Schulungen sowohl als auch als Präsenzveranstaltungen angeboten. Prof. Dr. Schwartmann, Vorstandsvorsitzender der GDD e.V., führt Sie im Video durch die Inhalte der Basis-Schulungen. Lassen auch Sie sich Ihre Qualifikation zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten zertifizieren! Weitere Informationen und Termine finden Sie unter: https://www.datakontext.com/datenschutz/themen-wissen/zertifizierung-betrieblicher-datenschutzbeauftragter-gddcert.-eu/

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Nach dem Ende des Privacy-Shields: GDD gibt Handlungsempfehlungen

Der EuGH hat das EU-Privacy Shield mit seinem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C‑311/18) für ungültig erklärt und an die Pflichten für Datenexporteure und Datenimporteure bei Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich einer rechtskonformen Datenübermittlung, erinnert. Datenexportierende verantwortliche Stellen mit Sitz in der Europäischen Union oder in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums stehen nun vor der Herausforderung, wie personenbezogene Daten

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EDSA beantwortet häufige Fragen zu Schrems II

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 16.07.2020 das sogenannte Privacy Shield, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelt, für ungültig erklärt. Außerdem hat er entschieden, dass der Datenaustausch mit Nicht-EU-Ländern auf Basis der sogenannten Standardvertragsklauseln zwar rechtens ist, aber im Einzelfall geprüft werden muss. Die nach diesem Urteil entstandene

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