Zugriff von direkten Vorgesetzten auf Beschäftigtendaten
Die Verwaltung von Unterlagen über einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – unabhängig davon, ob dies automatisiert oder manuell erfolgt – ist grundsätzlich die Aufgabe der Personalabteilung. Daher haben Fachvorgesetzte keinen Zugriff auf die Personalakten ihrer Belegschaft. Ebenso dürfen in den Fachabteilungen keine separaten Teildokumente oder Nebenakten geführt werden. I. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
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