Kontaktverfolgung

Anforderungen an eine datenschutzkonforme Kontaktverfolgungs-App

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Erfordernisse für eine datenschutzkonforme Kontaktverfolgungs-App zur Bewältigung der Corona-Pandemie in einer Stellungnahme zusammengefasst. Die DSK betont die Notwendigkeit, Kontaktverfolgung mit Hilfe von Apps im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entwickeln. Dazu könne nach Meinung der DSK insbesondere mit einer möglichst dezentralen Speicherung der erfassten Daten und eine

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Call Center

Per E-Mail generiertes Double-Opt-In hat keine Gültigkeit für Telefon-Werbung

Für Anrufe bei Verbrauchern zu Zwecken der Direktwerbung sieht das UWG (§ 7 Abs. 2 Nr. 2) keine Ausnahme vom Einwilligungserfordernis vor, so dass ein solches Nutzen von Telefonnummern ohne vorherige Einwilligung wegen der besonderen Auswirkungen dieser Werbeform (stärkere Belästigung/Störung) datenschutzrechtlich an den überwiegenden schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz

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Anforderungen an die Nutzung mobiler Endgeräte richtig begegnen

Mittlerweile sind sie nicht nur in fast jedem Haushalt vorzufinden, sondern gehören allmählich auch zur regulären Ausstattung am Arbeitsplatz: Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Laptops. Sie erleichtern anfallende Arbeit, schaffen eine weitreichende Erreichbarkeit, aber dürfen auch daneben der Unterhaltung dienen. Doch ebenso breit wie die Einsatzmöglichkeiten sind auch die Risiken im Umgang mit ihnen. Die

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Website datenschutzkonform gestalten – so geht‘s

Für Unternehmen, Plattformen bis hin zur Einzelperson – Websites sind so verbreitet wie nie zuvor. Bei Erstellung oder Betrieb einer Website sind jedoch die Besonderheiten des digitalen Raumes zu beachten, insbesondere die Vorgaben im Hinblick auf den Datenschutz. Die DS-GVO enthält eine ganze Reihe an abstrakten Pflichten, die auch auf den Online-Bereich zu übertragen sind.

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Überblick über komplexes Feld des Beschäftigtendatenschutzes

In Zeiten, in denen Datenschutz eine immer größere Rolle spielt, ergeben sich neue Problematiken in größeren Unternehmen. Zusätzlich zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften ist in diesem Zusammenhang der Beschäftigtendatenschutz zu beachten. Dabei handelt es sich um ein äußerst komplexes Feld. Es ergibt sich aus dem Zusammenspiel der Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) mit

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) braucht fast jeder – aber wie?

Was früher das Verfahrensverzeichnis war, ist seit der DS-GVO das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Unverändert stellt das VVT einen zentralen Bestandteil der internen Datenschutzorganisation dar. Für jede datenverarbeitende Stelle – unabhängig ihrer Größe – ist ein VVT gesetzlich vorgeschrieben, sobald „die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt“.  Damit stehen selbst Vereine, Kleinunternehmen oder Solo-Selbstständige in der

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