Aufsichtsbehörden und Videokonferenz-Anbieter

In den letzten Monaten haben sich nicht nur Anwender und Unternehmen intensiv mit möglichen Videokonferenz-Systemen beschäftigt, sondern auch immer wieder die Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Zwei Anbieter gerieten immer wieder in den Fokus:Der Anbieter der Videokonferenz-Software Zoom geriet immer wegen fehlender Datenschutz-Features in die Kritik. Gut zu beobachten war jedoch, wie der Anbieter die wesentlichen Kritikpunkte ernst nahm,

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Neuer Kommentar: Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, herausgegeben von Rolf Schwartmann und Heinz-Joachim Pabst, Nomos Verlag, Baden-Baden, 1. Auflage, 2020, 672 Seiten, € 98,00, ISBN 978-3-8487-6308-5. Einem Datenschutzgesetz, das nach der europaweit einheitlichen Neuordnung dieses Rechtsgebietes besondere Vorschriften für den Bereich nur eines Bundeslandes enthält, so dass seine Geltung auf 1/16 Bruchteil Deutschlands als eines von 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

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Corona-Warn-App und Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Die Veröffentlichung der Corona-Warn-App hat eine Menge datenschutzrechtlicher Fragen aufgeworfen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, genauso beschäftigen wie Datenschutzbeauftragte. Eine der Fragen ist: Kann der Ar­beit­ge­ber Beschäftigte verpflichten, eine Corona-Warn-App auf seinem pri­vaten Smart­phone zu in­stal­lieren und vorzuzeigen oder diese auf di­en­stlichen Smart­phones ein­set­zen und auswerten? Diese und viele andere Fragen hat die Gesellschaft für Datenschutz

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Datenschutzrechtliches Auskunftsrecht im Arbeitsverhältnis

Nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO steht der betroffenen Person ein abgestuftes Auskunftsrecht zu. Dazu gehört das Recht von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob der Verantwortliche sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Falls der Verantwortliche entweder keine Daten zu dieser Person verarbeitet oder personenbezogene Daten unumkehrbar anonymisiert hat, hat die betroffene Personen das Recht

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Datenschutz bei Inkassounternehmen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) weist in einer aktuellen Veröffentlichung auf eine Praxis von Inkassounternehmen hin, die schwerwiegende Nachteile für Betroffene begründen kann. Nach den Erfahrungen der LDI NRW kommt es offenbar nicht selten vor, dass Personen von Inkassounternehmen angeschrieben werden, obwohl den Betroffenen die zugrundeliegende Forderung nicht bekannt ist. Teilweise

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GDD nimmt Stellung zur Änderung des Telemediengesetzes

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) nahm zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie Stellung. Am 1. April 2020 hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze im Kabinett beschlossen. Mit dem Entwurf werden die Änderungen

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