Praxistipps für datenschutzkonformes Schwärzen
Das datenschutzkonforme Schwärzen von Dokumenten, die personenbezogene Daten enthalten, stellt eine praxisrelevante technisch-organisatorische Maßnahme im Sinne von Art. 32 DS-GVO dar. Es dient dem Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff, indem bestimmte personenbezogene Daten irreversibel unkenntlich gemacht werden. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und das Risiko von Datenpannen zu minimieren.
Wenn Dokumente nicht ausreichend geschwärzt werden – etwa indem die Daten nur optisch verdeckt, aber technisch weiterhin zugänglich sind – entsteht eine erhebliche Gefahr für den Datenschutz. Solche Fehler führen oft zu unbeabsichtigten Offenlegungen personenbezogener Daten und können somit als Datenpannen im Sinne von Art. 33 DS-GVO eingestuft werden. Diese Pannen verpflichten den Verantwortlichen in der Regel zur Meldung an die Aufsichtsbehörden und können zu empfindlichen Sanktionen führen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte plaudert in einem Beitrag zum Thema aus dem Nähkästchen ihrer Aufsichtspraxis und zeigt auf, wo den Verantwortlichen beim Schwärzen gelegentlich Fehler unterlaufen. Damit es gar nicht erst zu Verstößen kommt, sollten Beschäftigte, die mit Schwärzungen und der Veröffentlichung von Dokumenten betraut sind, über mögliche Fehlerquellen und Lösungen Bescheid wissen.
Der Beitrag der Behörde kann damit gut und sinnvoll für eine kurze Sensibilisierungsmaßnahme der Beschäftigten genutzt werden.
(Foto: onephoto – stock.adobe.com)
Letztes Update:14.09.24
Verwandte Produkte
-
Mit Löschen einfach anfangen? Schwerpunkt: Die Löschprozesse im Personalbereich und ihre Umsetzung
Online-Kompaktkurs
153,51 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren


