Prüfschema zu Windows 10
Neben Themen wie der datenschutzkonformen Gestaltung von KI-Systemen, dem Schutz von Patientendaten nach dem Stand der Technik, Gesundheitswebseiten und -Apps hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) auch dem Thema des Einsatzes von Messenger-Diensten im Krankenhausbereich angenommen.
Für den Einsatz von Messenger-Diensten im Krankenhausbereich wurden in einem „Whitepaper“ technische Anforderungen zusammengestellt, die als Grundlage weiterer Diskussionen dienen sollen.
Ein Thema, welches auf Grund der großen Verbreitung und der besonderen Bedeutung weitaus mehr Verantwortliche interessieren dürfte, war das erarbeitete Prüfschema zu Windows 10.
Im Zusammenhang mit der automatisierten Übertragung sogenannter Telemetriedaten bei Windows Betriebssystem- und Anwendungslösungen habe die Konferenz im Nachgang auf hochrangiger Ebene Gespräche mit Vertretern von Microsoft geführt. Ziel sei es dabei gewesen, den Personenbezug von Nutzungsdaten zu vermindern bzw. deren Übertragung in die Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer zu stellen. Das in veröffentlichte Prüfschema soll den Verantwortlichen die Möglichkeit geben, die datenschutzrelevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software, der Übertragung von Telemetriedaten sowie der Update-Konfiguration zu bewerten.
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)
Letztes Update:17.11.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



