Risiko- und Folgenabschätzung von KI-Systemen 

Technikfolgenabschätzung KI

2021 wurde der Ausschuss für Künstliche Intelligenz (CAI) beauftragt, einen rechtsverbindlichen Vertrag zu KI auf Basis der Europarats-Standards zu entwickeln. Nach Verhandlungen mit 46 Mitgliedsstaaten, der EU und 11 Nichtmitgliedsstaaten verabschiedete der Europarat am 17. Mai 2024 das Rahmenübereinkommen über KI, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Dieses technologieneutrale Abkommen regelt den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen, fördert Innovation und adressiert Risiken für Grundwerte. Ergänzend wurde HUDERIA, eine Methodik zur Folgenabschätzung von KI-Systemen, entwickelt, die technische und soziotechnische Aspekte berücksichtigt.

Der Europarat hat ein aktuelles Papier (Stand 28.11.2024) zu dieser Methodik zur Risiko- und Folgenabschätzung von KI-Systemen im Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht.

Das Dokument beschreibt die HUDERIA-Methodik, eine vom Europarat entwickelte, nicht rechtsverbindliche Anleitung zur Risiko- und Folgenabschätzung von KI-Systemen im Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie bietet einen strukturierten Ansatz mit vier Elementen: Kontextbezogene Risikoanalyse (COBRA), Prozess der Stakeholder-Einbindung (SEP), Risiko- und Folgenabschätzung (RIA) und Maßnahmenplan (MP).

Die Methodik verfolgt einen soziotechnischen Ansatz und betont Iterationen zur kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen im gesamten Lebenszyklus des KI-Systems. Ziel ist die Förderung verantwortungsvoller KI-Entwicklung und -Anwendung, die die genannten Werte schützt. Die Anleitung beinhaltet detaillierte Fragen und Hinweise zur Durchführung der einzelnen Schritte.

(Foto: ImageFlow – stock.adobe.com)

Letztes Update:01.12.24

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