Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung

Risiko und DSFA

Auch öffentliche Stellen sind grundsätzlich zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) verpflichtet, insbesondere wenn sie Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, die in einer der Blacklist der Aufsichtsbehörde genannt sind.

Als Hilfestellung für bayerische öffentliche Stellen bietet der BayLfD auf seinem Internetauftritt umfangreiche Informationen und Tools an, die im Rahmen der Prüfung (soweit die relevante Verarbeitung also nicht ohnehin in der jeweiligen Blacklist enthalten ist) einer Datenschutz-Folgenabschätzung genutzt werden können.

Allgemeine Informationen in Hinblick auf das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung bietet die angebotene Orientierungshilfe.

Arbeitspapier „Datenschutz-Folgenabschätzung – Methodik und Fallstudie“

Das bisher vom BayLfD angebotene Arbeitspapier mit dem Titel “ Datenschutz-Folgenabschätzung – Methodik und Fallstudie“ in welchem dem Leser die methodische Einführung an einem konkreten Beispiel an einer Verarbeitungstätigkeit vorgestellt wurde und erforderliche Arbeitsschritte und Hilfsmittel anschaulich vermittelte, wird nun ersetzt durch die Orientierungshilfe „Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung – Systematik, Anforderungen, Beispiele„) 

Weitere Praktische Orientierung erhält der Interessierte anhand der weiteren angebotenen Leerformulare und Ausfüllbeispiele:

Modul 1: Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit

Modul 2: DSFA-Erforderlichkeitsprüfung

Modul 3: DSFA-Bericht für eine Verarbeitungstätigkeit

Modul 4: Betriebsmittel „IT-Personalverwaltungssystem“

Modul 5: Betriebsmittel „Videokonferenzsystem“

Modul 6: Betriebsmittel „Bildschirmarbeitsplatz“

Die Informationen zum Thema Datenschutz-Folgeabschätzung werden mit einer Download-Möglichkeit des PIA-Tools (deutsche Übersetzung) der CNIL abgerundet.

(Foto: Jo Panuwat D – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.06.22

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner