Datenschutzkonferenz: Risikobestimmung nach DS-GVO

Die Datenschutzkonferenz ist der Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die 95. Konferenz fand am 25. und 26. April in Düsseldorf statt. Der jährlich wechselnde Vorsitz richtet die Sitzungen der Datenschutzkonferenz aus und vertritt die Konferenz nach außen. Im Rahmen der Konferenz sind einige Kurzpapiere ausgearbeitet worden. Darunter auch das Kurzpapier Nr. 18 „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“
Der Begriff „Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ ist in der Datenschutz-Grundverordnung zentral. Die Verordnung stellt den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen in den Mittelpunkt. Der Begriff ist zudem wesentlich für die Frage, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung und eine Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde durchzuführen ist.
Ziel ist es, das Risiko im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung zu definieren
Ziel des verabschiedeten Kurzpapieres ist es, das Risiko im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung zu definieren und aufzuzeigen, wie Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestimmt und in Bezug auf ihre Rechtsfolgen bewertet werden können. Die Eindämmung von Risiken durch Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen ist nicht Gegenstand des Papiers.
Das Kurzpapier ist hier abrufbar.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Letztes Update:22.06.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren -
Leitfaden für Penetrationstests von LLMs
Die Allianz für Cyber-Sicherheit hat einen Leitfaden veröffentlicht, der sich mit Penetrationstests für Large Language Models (LLMs) befasst. Ziel ist es, klassische Prüfmethoden aus dem Bereich der IT-Sicherheit auf die spezifischen Eigenschaften und Risiken von LLMs zu übertragen. Für Datenschutz- und Compliance-Verantwortliche ist das Dokument besonders interessant, da Schwachstellen in KI-Systemen unmittelbare Auswirkungen auf die
Mehr erfahren