Schulungspflicht für Geschäftsleitungen nach BSIG

Schulung für Geschäftsleitungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jüngst eine aktualisierte Handreichung zur Umsetzung der Schulungspflicht für Geschäftsleitungen nach § 38 Absatz 3 BSIG veröffentlicht. Das Dokument richtet sich an Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen im Sinne der NIS-2-Umsetzung und gibt Orientierung zu Inhalt, Format und Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen.

Gesetzlicher Rahmen und Verantwortung

§ 38 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen regulierter Einrichtungen, Risikomanagementmaßnahmen nicht nur umzusetzen, sondern deren Einhaltung aktiv zu überwachen. Eine Delegation dieser Pflicht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung droht eine persönliche Haftung nach den einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die Schulungspflicht ist dabei als eigenständige Pflicht zu verstehen – sie ist klar abzugrenzen von den Mitarbeitendenschulungen nach § 30 Absatz 2 Nummer 7 BSIG.

Schulungsinhalte: drei Kernbereiche

Das BSI benennt drei inhaltliche Pflichtbereiche, die jede Geschäftsleitungsschulung abdecken muss:

  • Risikoerkennung und -bewertung: Grundbegriffe des Risikomanagements, Schadensarten, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Risikoakzeptanz
  • Risikomanagementmaßnahmen: Überblick über technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen gemäß § 30 Absatz 2 BSIG, Auswahlkriterien und Dokumentationspflichten
  • Auswirkungsbeurteilung: Einschätzung betrieblicher, wirtschaftlicher und regulatorischer Folgen – insbesondere im Hinblick auf Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit

Eine Schulung, die sich ausschließlich auf Maßnahmen beschränkt, würde laut BSI die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen und bei Aufsichtsmaßnahmen als unzureichend bewertet werden.

Formate, Intervalle und Nachweis

Das BSIG schreibt lediglich „regelmäßige“ Teilnahme vor. Das BSI empfiehlt eine ausführliche initiale Schulung mit anschließenden Folgeschulungen, deren Intervall und Dauer sich an der Risikoexposition der Einrichtung sowie an Anlassereignissen – wie Wechsel in der Geschäftsleitung oder signifikante Änderungen der Risikolage – orientieren soll. Neben klassischen Schulungsformaten empfiehlt das BSI ausdrücklich praxisnahe Ansätze wie Tabletop Exercises, Audit-Simulationen oder sektorspezifische Fallstudien.

Die Teilnahme ist intern zu dokumentieren und auf Verlangen gegenüber dem BSI nachzuweisen. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen; der Lernerfolg spiegelt sich laut BSI vor allem in der aktiven, nachvollziehbaren Mitwirkung der Geschäftsleitung an Risikomanagement-Entscheidungen wider.

Die vollständige Handreichung inklusive Leitfragen zu den zehn Cyberrisikomanagementmaßnahmen steht auf der BSI-Website zum Download bereit.

(Foto: Atchariya63 – stock.adobe.com)

Letztes Update:01.05.26

  • Sicherheit und Passwortmanager

    BSI‑Analyse: Sicherheitslage bei Passwortmanagern

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen einer IT‑Sicherheitsanalyse auf dem digitalen Verbrauchermarkt die Sicherheitsaspekte gängiger Passwortmanager untersucht. Der Bericht basiert auf einer Bewertung von zehn verbreiteten Produkten verschiedener Typen (inkl. browserbasierter Lösungen, Apps und Open‑Source‑Varianten). Ziel ist es, Chancen und Risiken dieser zentralen Tools zur Passwortverwaltung praxisnah aufzuzeigen. Wesentliche Befunde

    Mehr erfahren
  • Sicherheit E-Mail-Clients

    BSI-Bewertung zur Sicherheit von E-Mail-Programmen

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jüngst im Rahmen seines Digitalen Verbraucherschutz-Berichts (DVS) eine Untersuchung zur Sicherheit gängiger E-Mail-Programme veröffentlicht. Der Report beleuchtet, inwiefern etablierte Clients und Softwarelösungen zentrale Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Verschlüsselung, Authentifizierung und Schadsoftware-Abwehr. Kernpunkte der Analyse Ergebnisse und Einordnung Die vorläufige Bewertung des BSI

    Mehr erfahren
  • Moderne und verteidigungsfähige IT-Architektur

    Leitfaden für „moderne verteidigungsfähige IT-Architektur“

    Das BSI hat Anfang November 2025 einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der unter dem Begriff Modern Defensible Architecture (MDA) firmiert. Ziel ist es, Organisationen (öffentliche wie private) eine praxisnahe Orientierung für den Aufbau und Betrieb sicherer, resilienter IT‑Architekturen zu geben. Warum MDA wichtig ist In Zeiten zunehmender Cyberbedrohungen und wachsender Komplexität digitaler Infrastrukturen reichen traditionelle Sicherheitskonzepte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner