Sozialdatenschutz nach Geltung der DS-GVO

Sozialdatenschutz

Ein neues Arbeitspapier des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) stellt das Nebeneinander von datenschutzrechtlichen Regelung dar und bereichsspezifischen Regelungen des deutschen Sozialrechts dar, die auch nach dem Wirksamwerden der DS-GVO nach wie vor im Bereich des Sozialrechts bestehen (Der Sozialdatenschutz unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung).

Das sog. Sozialgeheimnis gibt jeder Person einen Anspruch darauf, dass die sie betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (§ 35 Abs. 1 S. 1 SGB I). Die Regelung zum Schutz des Sozialgeheimnisses wurde bereits lange vor Wirksamwerden der DS-GVO (1976) eingeführt.

Durch DS-GVO wird auch im Bereich des Sozialrechtes der Datenschutz gestärkt. Der Bundesgesetzgeber hat das Sozialgeheimnis und die zentralen Vorschriften des Sozialdatenschutzes im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die übrigen Fachgesetze den vorrangigen europäischen Vorgaben angepasst.

Aufgabe des Sozialdatenschutzrechts ist es, das grundrechtlich geschützte Interesse des Einzelnen auf Geheimhaltung der ihn betreffenden, besonders schützenswerten Sozialdaten und das staatliche Interesse an einer funktionsfähigen Sozialverwaltung weitestgehend in Einklang zu bringen. Dazu hat der Gesetzgeber mit den datenschutzrechtlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch Normen geschaffen, die zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im notwendigen Umfang einschränken, den Betroffenen aber gleichzeitig durch eindeutige Grenzen dieser zulässigen Einschränkungen vor den nachteiligen Folgen einer Datenverarbeitung schützen (vgl. auch BfDI – Info 03 – „Sozialdatenschutz“ – Die Bürger und ihre Daten im Netz der sozialen Sicherheit).

Das Arbeitspapier des BayLfD gibt dem Leser zu Beginn einen Überblick über die bislang erfolgten Reformschritte und eine Darstellung der beibehaltenen Strukturen. Danach werden die wesentlichen Änderungen des Sozialgesetzbuches, ausgewählte Datenschutzfragen sowie Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit behandelt. Abschließende Praxishinweise runden das Arbeitspapier ab.

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (BayLfD)
(Foto weyo – stock.adobe.com)


Letztes Update:21.03.21

  • Data Agenda Podcast Folge 95 mit Prof. Dr. Schwartmann, Sebastian Gutknecht und Jörg Schieb im Experten-Talk über aktuelle Datenthemen

    Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt

    Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission

    Mehr erfahren
  • Vier Expertenporträts und Logo des Data Agenda Podcasts, Folge 94 mit Prof. Dr. Schwartmann, Markus Beckedahl, Lucia Burkhardt und Felix Sahm.

    Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit

    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),

    Mehr erfahren
  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner