Staffelübergabe an die neue BfDI
Anfang September wurde Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier offiziell zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt. Bereits am 16. Mai hatte sie die Wahl zur Nachfolgerin des bisherigen Amtsinhabers gewonnen. In ihrer neuen Rolle verfolgt Specht-Riemenschneider einen lösungsorientierten Ansatz im Umgang mit dem Datenschutz.
In ihrer Antrittsrede betonte sie: „Ich werbe für einen Datenschutz, der klare Grenzen setzt, aber gleichzeitig unterhalb dieser Grenzen konstruktive Lösungen anbietet. Es ist mir wichtig, den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft noch intensiver zu führen, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu fördern.“ Ihr Ziel sei es, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Schutz der Daten als auch die Funktionalität der Systeme sicherstellen.
Ihre Amtszeit wird sie sich insbesondere auf drei zentrale Themenbereiche konzentrieren: Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit.
Specht-Riemenschneider sieht in digitalen Lösungen enormes Potenzial für eine verbesserte Gesundheitsversorgung, ohne dabei die Grundrechte der Betroffenen zu gefährden. Auch bei der Künstlichen Intelligenz betont sie die Notwendigkeit einer vertrauenswürdigen und grundrechtsorientierten Entwicklung. Sie spricht sich klar dafür aus, dass die KI-Aufsicht bei den Datenschutzbehörden bleiben soll, da diese bereits über die notwendigen Expertisen verfügen.
Im Bereich der Sicherheit stellt sie klar: „Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein.“ Sie fordert ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Sicherheit und dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger. Eine Verlagerung der Aufsicht über die Nachrichtendienste auf andere Behörden lehnt sie entschieden ab.
(Foto – Quelle Florian Weichselbaumer )
Letztes Update:14.09.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren


