Studie beleuchtet Fragestellungen zum Digitalen Nachlass

Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Ohne Passwörter und Zugangsdaten haben Erben oft keinen Zugriff auf den digitalen Nachlass wie Online-Konten. Sie können sich nicht um laufende Geschäfte wie Internetauktionen, Abos oder Bestellungen kümmern oder Verträge kündigen. Im schlimmsten Fall entstehen hohe laufende Kosten und finanzielle Schäden. Nur wenige Unternehmen stellen bislang Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Manche Regelungen sind zudem rechtlich fragwürdig. 

Der Bundesgerichtshof hat 2018 zur Vererblichkeit von Nutzungsverträgen mit sozialen Netzwerken festgestellt, dass das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch für den digitalen Nachlass uneingeschränkt Anwendung findet. Danach rückt der Erbe auch hinsichtlich des digitalen Nachlasses vollständig in die Stellung des Erblassers ein.

Was passiert nach dem Tod eines Menschen mit dessen digitalen Daten? Wie vererbt man wertvolle Accounts in Online-Spielen oder PayPal-Guthaben? Es gibt viele offene Fragen im Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Menschen.

Handlungsempfehlungen für den Umgang mit digitalem Nachlass

Die Studie befasst sich deshalb mit den wichtigsten praktischen, rechtlichen und technischen Fragen des Vererbens von digitalen Daten und Vermögenswerten und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis. Erstellt wurde die Studie vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT gemeinsam mit der Universität Regensburg und der Universität Bremen/IGMR. Die Erstellung der Studie wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.

Die gesamte Studie kann unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen werden: www.sit.fraunhofer.de/digitalernachlass. Zudem findet sich dort eine kurze Zusammenfassung der Studie mit allen Empfehlungen an Verbraucherinnen und Verbraucher, Erben, Unternehmen, Vorsorgebevollmächtigte sowie den Gesetzgeber

Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie


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