Studie zum Datenschutz-Einwilligungsmanagement

Art. 4 Nr. 11 DS-GVO definiert die Einwilligung als „jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.“ Die Einwilligung ist daher einerseits Betroffenenrecht, da sie der betroffenen Person die Möglichkeit gibt, aktiv über die Verarbeitung, ihre Zwecke und näheren Umstände zu bestimmen. Andererseits ist sie aus Sicht des Verantwortlichen ein vollgültiger Erlaubnistatbestand im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO. Mittels einer Einwilligung können ggf. Verarbeitungen gerechtfertigt werden, die allein auf Grundlage der gesetzlichen Tatbestände ausgeschlossen wären.

Gemäß den Vorgaben der DS-GVO muss eine Einwilligung informiert, differenziert und freiwillig erfolgen. Um diese Anforderungen sowohl rechtssicher als auch nutzerfreundlich umzusetzen, sind Einwilligungsmanagement-Systeme (EMS) nötig.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Forschungsprojekt „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“ mit dem Ziel in Auftrag gegeben, bestehende Einwilligungsmanagement-Modelle zu analysieren, Nutzerpräferenzen zu erfassen und neue Lösungsansätze zur rechtskonformen und nutzerfreundlichen Datenschutz-Einwilligung zu entwickeln. Das zentrale Ergebnis der Studie ist, dass es Möglichkeiten gibt, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowohl rechtskonform als auch nutzerfreundlich in der Praxis umzusetzen. Dazu wird für den Online-Bereich ein innovatives Best Practice-Modell mit einem konkreten Web-Design vorgestellt. Der Projektbericht beschreibt sowohl die zentralen Anforderungen an das Best Practice-Modell als auch Schritte zur Umsetzung.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz




Letztes Update:10.09.20

  • Podcast-Folge 91 der Data Agenda mit Prof. Dr. Schwartmann und Céleste Spahić im Experten-Talk über Daten und Digitalisierung.

    Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen

    KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:

    Mehr erfahren
  • Arbeitszeiterfassung datenschutzkonform

    Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem

    Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte

    Mehr erfahren
  • Einholung von Mieterselbstauskünften durch Wohnungsmakler

    Mieterselbstauskunft: Datenschutzaufsicht zieht klare Grenzen

    Ein aktueller Fall (Ziffer 2.2.) aus dem Tätigkeitsbericht 2025 der Sächsichen Datenschutzaufsichtsbehörde verdeutlicht, dass Mieterselbstauskünfte in der Praxis nach wie vor häufig datenschutzrechtlich unzulässige Abfragen enthalten – und dass Aufsichtsbehörden auch ohne festgestellten Verstoß im Einzelfall tätig werden können. Der Fall Ein Mietinteressent erhielt von einem Wohnungsmakler bereits vor der Wohnungsbesichtigung eine umfangreiche Selbstauskunft, die

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner