EDSA veröffentlicht Entwurf zu Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO

Am 8. Oktober 2024 veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen Entwurf von Guidelines zur Datenverarbeitung auf Grundlage der allgemeinen Interessenabwägungsklausel des Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Dieser enthält wichtige Klarstellungen sowie strenge Auslegungen der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Folgenden sind die zentralen Punkte zusammengefasst: Gleichrangigkeit der Erlaubnistatbestände Berechtigte Interessen Erforderlichkeit der Verarbeitung Vernünftige Erwartungshaltung

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