Namensschilder und Auftragsverarbeitung?
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zur Auftragsverarbeitung: Unternehmen A beschäftigt Arbeiter, die spezielle Arbeitskleidung tragen. Diese wird von einem Dienstleister B gereinigt. Auf der Arbeitskleidung ist der Name des Arbeiters angebracht. Ist in den folgenden Konstellationen jeweils ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen? a) Der Dienstleister holt die Kleidung bei A, reinigt diese bei sich und bringt diese
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