Umsetzung der DS-GVO in Arztpraxen

Arztpraxis und DS-GVO

Im Hinblick auf die Erfüllung der Informationspflichten in Arztpraxen hatte sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits früh nach Geltung der DS-GVO geäußert.

Darin beschreibt das ULD die Anforderungen, die die DS-GVO an die Betreiber oder die Betreiberin der Praxis, Apotheke etc.  als den Verantwortlichen im Sinne des Gesetzes, stellt. Der Beitrag geht insbesondere auf folgende Themen ein:

  • Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Patienten
  • Informationspflichten: Die Betroffenen müssen über bestimmte Umstände bei der Verarbeitung ihrer Daten informiert werden (Art. 13 DS-GVO)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO)
  • Muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden?
  • Muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden?
  • Weitere Pflichten

Erhebliche Unsicherheiten bei der Umsetzung der DS-GVO bei Ärzten

Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit berichtet, dass die Zahl der Beratungsanfragen von Ärzten und Patienten erhebliche Unsicherheiten bei der Umsetzung der DS-GVO im Hinblick auf die Komplexität der maßgeblichen Regelungen zeigt.  Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat daher die fünf meist gestellten Fragen zum Datenschutz in Arztpraxen und Zahnarztpraxen ermittelt und eine Handreichung dazu veröffentlicht.

Diese folgenden fünf Fragen belegen die Spitzenplätze der von der Aufsichtsbehörde ermittelten FAQs:

1. Wie sind die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO in der Arztpraxis umzusetzen?

2. Wann muss im Rahmen der ärztlichen Behandlung von Patienten eine Einwilligungserklärung eingeholt werden?

3. Darf die ärztliche Behandlung verweigert werden, wenn der Patient den Erhalt der Datenschutzinformationen nicht quittiert und/oder nicht in die Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligt?

4. Ist die Übermittlung von Patientendaten (Befunden, Arztbriefen u. ä.) per E-Mail oder per
Fax zulässig?

5. Wann muss eine Arztpraxis einen Datenschutzbeauftragten benennen?

 

 

 

Letztes Update:21.03.19

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner