Umsetzung der DS-GVO in Arztpraxen

Arztpraxis und DS-GVO

Im Hinblick auf die Erfüllung der Informationspflichten in Arztpraxen hatte sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits früh nach Geltung der DS-GVO geäußert.

Darin beschreibt das ULD die Anforderungen, die die DS-GVO an die Betreiber oder die Betreiberin der Praxis, Apotheke etc.  als den Verantwortlichen im Sinne des Gesetzes, stellt. Der Beitrag geht insbesondere auf folgende Themen ein:

  • Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Patienten
  • Informationspflichten: Die Betroffenen müssen über bestimmte Umstände bei der Verarbeitung ihrer Daten informiert werden (Art. 13 DS-GVO)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO)
  • Muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden?
  • Muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden?
  • Weitere Pflichten

Erhebliche Unsicherheiten bei der Umsetzung der DS-GVO bei Ärzten

Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit berichtet, dass die Zahl der Beratungsanfragen von Ärzten und Patienten erhebliche Unsicherheiten bei der Umsetzung der DS-GVO im Hinblick auf die Komplexität der maßgeblichen Regelungen zeigt.  Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat daher die fünf meist gestellten Fragen zum Datenschutz in Arztpraxen und Zahnarztpraxen ermittelt und eine Handreichung dazu veröffentlicht.

Diese folgenden fünf Fragen belegen die Spitzenplätze der von der Aufsichtsbehörde ermittelten FAQs:

1. Wie sind die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO in der Arztpraxis umzusetzen?

2. Wann muss im Rahmen der ärztlichen Behandlung von Patienten eine Einwilligungserklärung eingeholt werden?

3. Darf die ärztliche Behandlung verweigert werden, wenn der Patient den Erhalt der Datenschutzinformationen nicht quittiert und/oder nicht in die Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligt?

4. Ist die Übermittlung von Patientendaten (Befunden, Arztbriefen u. ä.) per E-Mail oder per
Fax zulässig?

5. Wann muss eine Arztpraxis einen Datenschutzbeauftragten benennen?

 

 

 

Letztes Update:21.03.19

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