Unterschiedliche Verfahrensweisen von Datenschutzbeauftragten

Hinsichtlich der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde hat die LDI NRW ihre Informationen aktualisiert. Die Aufsichtsbehörde teilt mit, dass, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße verfolgen werden oder geahndet werden. Weiter ist zu erfahren, dass Kontaktdaten, die vor dem 25. Mai 2018 mitgeteilt werden, keine Berücksichtigung finden werden. Vor diesem Zeitpunkt sei eine solche Mitteilung an die LDI NRW nicht erforderlich.

Ab dem 25. Mai 2018 müssen Verantwortliche die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten mitteilen

Ab Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) jedoch werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten ihrer oder ihres Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Für Stellen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist die LDI NRW zuständige Aufsichtsbehörde. Die deutschen Aufsichtsbehörden arbeiten an einer Lösung zur Umsetzung der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten, so die LDI NRW. Es ist beabsichtigt, eine Möglichkeit zur Online-Meldung über die Homepage der LDI NRW anzubieten, so dass die Mitteilungen auf elektronischem Wege entgegen genommen werden. Welche Daten konkret zu melden sind, und weitere Informationen könnten in den kommenden Monaten auf der Homepage der LDI NRW.

Die Verfahrensweise der einzelnen Aufsichtsbehörden für das Verfahren aus Art. 37 Abs. 7 DS-GVO ist höchst unterschiedlich. So ist bspw. auf der Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu lesen, dass man davon ausgehe, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ihrer Mitteilungspflicht innerhalb von 3 Monaten nachkommen, sobald das dafür geplante automatisierte Meldeverfahren nutzbar ist. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hingegen bietet jetzt schon die Möglichkeit der Meldung über ein Webformular an.

Letztes Update:22.06.18

  • Auftrgsverarbeitung vs Gemeinsame Verantwortlichkeit

    Abgrenzung von Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit

    Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat ein neues Kurzpapier veröffentlicht, das sich mit der praktischen Abgrenzung von Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung befasst. Ziel ist es, Verantwortlichen eine Orientierung zu geben, wie sie Dienstleister und Kooperationspartner rechtlich korrekt einordnen. Zentrales Kriterium für die Einordnung als Auftragsverarbeitung ist die Weisungsgebundenheit des Dienstleisters.

    Mehr erfahren
  • Pseudonymisierte Daten

    EuGH-Urteil: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen

    Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. September 2025 (C-413/23 P) schafft mehr rechtliche Klarheit bezüglich der Einstufung von pseudonymisierten Daten. Das Gericht hat entschieden, dass solche Daten weiterhin als personenbezogen gelten, solange der Datenverantwortliche über die Mittel zur Re-Identifizierung der betroffenen Person verfügt. Perspektive des Verantwortlichen ist entscheidend Im Mittelpunkt des Urteils

    Mehr erfahren
  • Latombe / Kommissipn USA-Datentransfer

    Gericht bestätigt Angemessenheit des EU-US-Datenrahmens

    Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage auf Nichtigerklärung des neuen transatlantischen Datenschutzrahmens abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt den Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10. Juli 2023, der die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ermöglicht. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für den internationalen Datentransfer und stellt die jüngste Entwicklung

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner