Urteilsübersicht zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO
Mit dem Auskunftsrecht schafft Art. 15 DS-GVO eine Grundlage dafür, dass andere Betroffenenrechte (wie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, aber auch das Widerspruchsrecht) überhaupt gezielt geltend gemacht werden können.
Nach Art. 12 Abs. 5 DS-GVO darf nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen entweder ein Entgelt verlangt oder die Erteilung einer Auskunft verweigert werden. Exzessiv können Anträge insbesondere im Falle häufiger Wiederholung sein. An das Merkmal „häufige Wiederholung“ sind dabei strenge Maßstäbe anzulegen.
In der betrieblichen Praxis stellt sich regelmäßig die Frage zum Umgang mit den Auskunftsrecht. Die Probleme stellen sich sowohl bei der Frage nach Umfang, den Grenzen und auch der missbräuchlichen Geltendmachung des Auskunftsrechts durch betroffene Personen.
Die Auslegung und Anwendung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO hat in der Praxis für den Verantwortlichen eine enorme Relevanz. Der Bitkom AK Datenschutz hat die aktuelle Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch aufbereitet und bringt sich auch nach eigenen Angaben im aktuellen Konsultationsverfahren des Europäischen Datenschutzausschusses ein. Die Übersicht zu den wichtigsten Entscheidungen rund um den Art. 15 DS-GVO bietet der AK Datenschutz zum Download an.
Bitkom e. V.
(Foto: Sikov – stock.adobe.com)
Letztes Update:21.02.22
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