Verbesserungsvorschläge zur DS-GVO
Das Ziel der DS-GVO war die Vollharmonisierung der Regelungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie ist eine angemessene Balance zwischen Wirtschafts- und Verbraucherinteressen in Zeiten fortschreitender Digitalisierung. Sie sollte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf ihre Daten stärken. Gleichzeitig sollte sie Verordnung einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für datenverarbeitende Unternehmen und innovative Geschäftsmodelle schaffen.
Die DSGVO sieht selbst ihre eigene regelmäßige Evaluation vor. Vier Jahre nach Inkrafttreten und zwei Jahre nach Geltungsbeginn hat die EU-Kommission im Juni 2020 ihren ersten Evaluationsbericht vorgelegt.
Nach Auffassung von Prof. Dr. Alexander Roßnagel und Dr. Christian Geminn, den Autoren des Werks „Datenschutz-Grundverordnung verbessern: Änderungsvorschläge aus Verbrauchersicht “ geht der Bericht aber nicht auf Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge ein, sondern befasst sich allein mit der Umsetzung der DSGVO in der Praxis. Damit ignoriere sie die vielen Vorschläge zur Verbesserung von Mitgliedstaaten, Unionsorganen und aus der Zivilgesellschaft, so die beiden Autoren. In dem Buch „Datenschutz-Grundverordnung verbessern“ macht die Autoren 33 , ihrer Auffassung nach, leicht umsetzbare Vorschläge.
Das Buch führt nach zwei Jahren Erfahrung mit der Datenschutz-Grundverordnung eine Evaluation aus Verbrauchersicht durch und präsentiert 33 einfache konkrete Vorschläge, ihren Text zu verbessern, um ihre Ziele besser zu verwirklichen. Daneben erörtert es konzeptionelle Schwächen der Verordnung und entwickelt Vorschläge für Lösungen, die ihren Schutzauftrag erfüllen.
Die Idee der beiden Autoren ist, dass die wiederkehrenden Evaluationen der Verordnung dazu beitragen können, Mängel zu beseitigen und eine Evolution des EU-Datenschutzrechts zu bewirken.
Letztes Update:04.10.20
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