VS-NfD Dokumente dürfen mit Gpg4win verschlüsselt werden
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik teilt mit, dass Behörden ab sofort auch mit der Geheimhaltungsstufe VS-NfD eingestufte vertrauliche Inhalte unter Verwendung des OpenPGP Standards verschlüsseln und austauschen dürfen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dazu erstmalig die Software Gpg4win für MicrosoftWindows und eine Konfiguration von GnuPG für das unter Linux nutzbare E-Mail-Programm KMail zur Übertragung von Verschlussachen der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ zugelassen.
„Durch die Zulassung des OpenPGP-Standards geben wir Behörden ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie auch eingestufte Inhalte vertraulich austauschen können und unterstützen damit als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde das Vorhaben der Bundesregierung, Deutschland zum ‚Verschlüsselungsstandort Nr. 1′ zu machen. Diesem Ziel sind wir wieder ein Stück näher gekommen“, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.
Standardverfahren OpenPGP und S/MIME
Unter Windows lassen sich mit Gpg4win einerseits über den Windows Explorer Dateien, sowie andererseits über das enthaltende Outlook Add-in E-Mails für die vertrauliche Kommunikation verschlüsseln und signieren. Zur Auswahl stehen dabei die Standardverfahren OpenPGP und S/MIME. Die Implementation ist vollständig im Quelltext als Open Source Software verfügbar.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay )
Letztes Update:07.05.19
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