vzbv-Gutachten: Kritik an geplanter KI-Rechtsgrundlage in der DS-GVO
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Dezember 2025 ein Gutachten von Peter Hense und David Wagner zur geplanten Einführung einer spezifischen KI-Rechtsgrundlage in der DSGVO veröffentlicht. Anlass ist der sogenannte „Digital Omnibus“-Entwurf der EU-Kommission, der neue Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu KI-Trainingszwecken schaffen soll.
Die Gutachter bewerten den Kommissionsvorschlag kritisch. Insbesondere die vorgesehene Erweiterung von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO über einen neuen Art. 88c DS-GVO-E berge die Gefahr einer weitreichenden Privilegierung nahezu jeder automatisierten Datenverarbeitung. Der traditionell technikneutrale Ansatz der DS-GVO werde dadurch aufgegeben, ohne den Anwendungsbereich der Ausnahme hinreichend einzugrenzen.
Zudem beanstanden die Autoren, dass zentrale Schutzmechanismen für Betroffene – etwa Transparenzpflichten, Opt-out-Möglichkeiten und klare Fristen – nicht verbindlich normiert, sondern überwiegend in Erwägungsgründe ausgelagert seien. Dies schwäche sowohl die Rechtsklarheit als auch die Durchsetzbarkeit von Betroffenenrechten.
Besonders kritisch sehen die Gutachter die geplante Ausnahme vom Verarbeitungsverbot besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 2 lit. k DS-GVO-E. Diese stehe im Widerspruch zur Schutzsystematik der DS-GVO und zur bisherigen EuGH-Rechtsprechung, da sie sensible Daten für KI-Zwecke erleichtert freigibt, ohne strenge materielle Voraussetzungen festzulegen.
Als Alternative schlagen Hense und Wagner eine eigenständige, eng begrenzte Rechtsgrundlage (z. B. Art. 6a DS-GVO) vor. Diese soll u. a. eine Subsidiarität gegenüber anonymisierten Daten, umfassende Risiko- und Transparenzpflichten, ein effektives Widerspruchsrecht sowie technische Schutzmaßnahmen gegen Re-Identifizierung vorsehen.
Fazit: Das Gutachten warnt vor einer Aufweichung des europäischen Datenschutzniveaus und fordert eine klar begrenzte, materiell abgesicherte Rechtsgrundlage für KI-Datenverarbeitung.
(Foto: Design Stock – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.01.26
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren

