vzbv-Gutachten: Kritik an geplanter KI-Rechtsgrundlage in der DS-GVO
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Dezember 2025 ein Gutachten von Peter Hense und David Wagner zur geplanten Einführung einer spezifischen KI-Rechtsgrundlage in der DSGVO veröffentlicht. Anlass ist der sogenannte „Digital Omnibus“-Entwurf der EU-Kommission, der neue Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu KI-Trainingszwecken schaffen soll.
Die Gutachter bewerten den Kommissionsvorschlag kritisch. Insbesondere die vorgesehene Erweiterung von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO über einen neuen Art. 88c DS-GVO-E berge die Gefahr einer weitreichenden Privilegierung nahezu jeder automatisierten Datenverarbeitung. Der traditionell technikneutrale Ansatz der DS-GVO werde dadurch aufgegeben, ohne den Anwendungsbereich der Ausnahme hinreichend einzugrenzen.
Zudem beanstanden die Autoren, dass zentrale Schutzmechanismen für Betroffene – etwa Transparenzpflichten, Opt-out-Möglichkeiten und klare Fristen – nicht verbindlich normiert, sondern überwiegend in Erwägungsgründe ausgelagert seien. Dies schwäche sowohl die Rechtsklarheit als auch die Durchsetzbarkeit von Betroffenenrechten.
Besonders kritisch sehen die Gutachter die geplante Ausnahme vom Verarbeitungsverbot besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 2 lit. k DS-GVO-E. Diese stehe im Widerspruch zur Schutzsystematik der DS-GVO und zur bisherigen EuGH-Rechtsprechung, da sie sensible Daten für KI-Zwecke erleichtert freigibt, ohne strenge materielle Voraussetzungen festzulegen.
Als Alternative schlagen Hense und Wagner eine eigenständige, eng begrenzte Rechtsgrundlage (z. B. Art. 6a DS-GVO) vor. Diese soll u. a. eine Subsidiarität gegenüber anonymisierten Daten, umfassende Risiko- und Transparenzpflichten, ein effektives Widerspruchsrecht sowie technische Schutzmaßnahmen gegen Re-Identifizierung vorsehen.
Fazit: Das Gutachten warnt vor einer Aufweichung des europäischen Datenschutzniveaus und fordert eine klar begrenzte, materiell abgesicherte Rechtsgrundlage für KI-Datenverarbeitung.
(Foto: Design Stock – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.01.26
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