Wissenschaftspreis für Datenschutz und Datensicherheit

In diesem Jahr vergibt die GDD erneut einen Wissenschaftspreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Der Preis beträgt 5.000,00 €. Der Preis kann auch zwischen mehreren Arbeiten geteilt werden.
Preis für Abschlussarbeiten oder Doktorarbeiten
Der Preis soll bevorzugt an Nachwuchswissenschaftler vergeben werden. Es werden fertiggestellte oder in der Fertigstellung befindliche Abschlussarbeiten oder Doktorarbeiten ausgezeichnet. In Betracht kommen neben Arbeiten aus den Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und der Informatik auch aus anderen Wissenschaftsdisziplinen, die Fragen aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit behandeln. Voraussetzung für die Vergabe des Wissenschaftspreises ist die Erfüllung der wissenschaftlichen Exzellenzkriterien.
Die Arbeiten müssen mit Befürwortung des betreuenden Hochschullehrers bei der GDD-Geschäftsstelle bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden.
Nähere Informationen zum Wissenschaftspreis stehen als PDF-Datei und Word-Dokumentals Download zur Verfügung.
(Bild von Wokandapix auf Pixabay)
Letztes Update:06.06.19
Verwandte Produkte
-
DS-GVO - Erfolgreich innerbetrieblich umsetzen - Verantwortliche richtig sensibilisieren
Seminar
833,00 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Interessenkonflikte bei DSB in (zusätzlich) leitender Funktion
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat zwei Fälle geprüft, in denen betriebliche Datenschutzbeauftragte gleichzeitig in leitenden Positionen innerhalb ihrer Unternehmen tätig waren. Konkret handelte es sich um Funktionen als Leiter der IT-Abteilung bzw. der Konzernsicherheit. Beide Fälle wurden aufgrund von Beschwerden geprüft und im Rahmen aufsichtsbehördlicher Verfahren behandelt. Rechtlicher Hintergrund Nach Art. 37
Mehr erfahren -
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Rauchwarnmelder mit Klima-Monitoring
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat berreits Ende 2024 Stellung zu Rauchwarnmeldern mit integrierter Klimaüberwachung bezogen. Diese Geräte erfassen neben Rauchentwicklung auch Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit und übermitteln die Daten an externe Dienstleister, die sie analysieren und den Bewohner*innen beispielsweise Lüftungsempfehlungen geben. Zentrale Datenschutzaspekte: Empfehlungen der LDI NRW: Auch die Sächsische Datenschutz-
Mehr erfahren -
Data Act: Neue Anforderungen an Datenzugang und Datenschutz
Am 12. September 2025 wird der Data Act der Europäischen wirksam. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere aus vernetzten Geräten, zu fördern. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte werden künftig verpflichtet, sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogene Daten Dritten auf Anforderung bereitzustellen – etwa Nutzenden oder Dienstleistern. Dies betrifft
Mehr erfahren