Zertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater
Unternehmen und Behörden, die sich mit Fragen zum Themenkomplex Informationssicherheit beschäftigen möchten, benötigen oftmals externe Unterstützung. Meist fehlt es noch an den notwendigen personellen und zeitlichen Ressourcen, um sich dem Thema intern widmen zu können. Für die fachliche Unterstützung bei dem Aufbau eines Managementsystems zur Informationssicherheit (ISMS) oder einzelner Aspekte werden daher regelmäßig externe Berater beauftragt. Um sichergehen zu können, dass diese die erforderliche Fachkompetenz mitbringen, fordern die Institutionen oft entsprechende Nachweise von den Beratern. Für einen einheitlichen Nachweis von hoher fachlicher Expertise bietet das BSI eine Personenzertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater an.
Neues Zertifizierungsangebot
Die zertifizierten IT-Grundschutz-Berater können Behörden und Unternehmen bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten unterstützen oder bei der Einführung eines Managementsystemszur Informationssicherheit begleiten. Im operativen Tagesgeschäft können sie mit den zuständigen Mitarbeitern auf Basis des IT-Grundschutzes Maßnahmen definieren und im Betrieb umsetzen. Zertifizierte IT-Grundschutz-Berater können zudem dabei unterstützen, ein ISO 27001 Audit auf Basis von IT-Grundschutz vorzubereiten.
Das neue Zertifizierungsangebot basiert auf einem zweistufigen Schulungskonzept. Im ersten Schritt kann der Nachweis als IT-Grundschutz-Praktiker abgelegt werden. Nach einer Aufbauschulung erfolgt dann die Personenzertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(Bild von rawpixel auf Pixabay )
Letztes Update:21.05.19
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