Zwecke für GPS-Tracking im Beschäftigungsverhältnis

GPS-Tracking

GPS-Tracking im Beschäftigtenverhältnis kann datenschutzrechtlich zulässig sein, soweit die Interessen des Arbeitgebers und das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden und es auf das erforderliche Maß beschränkt ist.
In seinem 50. Tätigkeitsbericht geht der Hessische Datenschutzbeauftragte auf mögliche Zwecke eines GPS-Trackings ein und schildert anhand eines von der Behörde geprüften Falles, welches Anforderungen an die Erforderlichkeit der einzelnen möglichen Zwecke gestellt werden müssten (Abschnitt 11.3).
Damit bieten die Ausführungen eine gute Orientierung für Verantwortliche, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen wollen oder müssen. Folgende Einsatzzwecke werden näher betrachtet:

  • Schnelle Störungsbehebung und Effizienzsteigerung bei der Routenplanung
  • Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften
  • Sicherheit der Fahrer (Unfall/Pannenhilfe)
  • Sicherheit der Fahrzeuge (Diebstahlschutz)
  • Effizienzsteigerung in der Beschaffung (Qualität, Abnutzung der Fahrzeuge)
  • Sicherstellung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben (Missbrauch der Tankkarte
  • Anlasslose präventive Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung von bestehenden arbeitsrechtlichen Pflichten
  • Anlassbezogene repressive Mitarbeiterkontrolle bei konkretem zu dokumentierendem Anfangsverdacht

(Foto: flashmovie – stock.adobe.com)

Letztes Update:20.06.22

  • Data Agenda Podcast Folge 95 mit Prof. Dr. Schwartmann, Sebastian Gutknecht und Jörg Schieb im Experten-Talk über aktuelle Datenthemen

    Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt

    Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission

    Mehr erfahren
  • Vier Expertenporträts und Logo des Data Agenda Podcasts, Folge 94 mit Prof. Dr. Schwartmann, Markus Beckedahl, Lucia Burkhardt und Felix Sahm.

    Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit

    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),

    Mehr erfahren
  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner