46. DAFTA: Wissenschaftspreis für Datenschutz und Datensicherheit
Anlässlich der 46. Datenschutzfachtagung (DAFTA) wurden die Wissenschaftspreise der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) verliehen.
Jedes Jahr vergibt der wissenschaftliche Beirat der GDD unter Vorsitz von Prof. Dr. Tobias Keber den GDD-Wissenschaftspreis als Würdigung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten. Der Preis ist auf 5.000 € dotiert und geht an Nachwuchswissenschaftler aller Disziplinen, die sich mit Fragestellungen des Datenschutzes und der Datensicherheit befassen. Die Auszeichnung soll dazu beitragen, Lücken zwischen gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu füllen.
Wegen ihrer hohen wissenschaftlichen Exzellenz wurden in diesem Jahr aus einer Vielzahl von Einsendungen 3 Arbeiten ausgewählt und werden mit dem diesjährigen GDD-Wissenschaftspreis honoriert.
Die aktuellen Preisträger sind Dr. Stefan Michel für seine Dissertation „Bewertungsportale – Schnittstellen, Pfadabhängigkeiten und Konkurrenzprobleme des äußerungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Persönlichkeitsschutzes“ sowie Dr. Marc Ohm mit der Dissertation „Software Supply Chain Angriffe – Analyse und Erkennung“. Olaf Hoffmann erhält den Förderpreis für seine Masterarbeit „Lokale Webkonferenz-Artefakte, Bewertung der forensischen Aussagekraft und der Datensicherheit“.
Letztes Update:27.11.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren

