Whistleblowing zwischen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Datenschutz
Eine Kooperation aus der Universität Bonn, der TH Köln, der GDD e.V. sowie dem Berufsverband der Compliance Manager lädt am Mittwoch, den 5. Mai 2021 zu einem Diskussionsnachmittag ein.
Das Leitthema lautet: „Hinweisgeberschutzgesetz: Whistleblowing zwischen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Datenschutz – Herausforderungen anlässlich der Umsetzung der Richtlinie 2019/1937/EU– “
Die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtline (EU) 2019/1937), muss 2021 umgesetzt werden. Hierzu existiert bereits ein Referentenentwurf. Doch was genau muss getan werden? Was kann die Praxis bereits jetzt tun? Diese und andere Fragen werden in einem Diskussionsnachmittag am 5. Mai 2021 ab 14:00 Uhr online besprochen. Mitwirken werden u.a. Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Vorsitzendender der GDD, und Prof. Dr. Gregor Thüsing, Vorstandmitglied der GDD.
Es setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse an den Hinweisen von Whistleblowern besteht. Dazu tragen die verschiedenen Skandale bei, die sich in der letzten Zeit in großen deutschen Unternehmen ereignet haben. Europa hat nun gehandelt. Die Richtlinie muss 2021 umgesetzt werden und es existiert bereits ein Referentenentwurf. Doch was genau muss getan werden? Was kann die Praxis bereits jetzt tun.
Diese und andere Fragen zu diskutieren laden die Kooperationspartner zu einer kostenlosen Diskussionsveranstaltung ein. Die Veranstaltung erfolgt per Zoom.
(Foto: DOC RABE Media – stock.adobe.com)
Letztes Update:05.04.21
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