NRW hat eine neue Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 19. Mai 2021 einstimmig Bettina Gayk zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Damit folgt sie auf Helga Block, die im vergangenen Jahr nach fünf Jahren in den Ruhestand gegangen ist. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird jeweils auf die Dauer von acht Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Landesbeauftragte wacht über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen zum Informationsfreiheitsrecht oder Verstößen gegen den Datenschutz an die Behörde wenden. Die Beauftragte kümmert sich zudem darum, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen wahrnehmen können. Daneben berät sie öffentliche und private Stellen bei grundlegenden datenschutzrechtlichen Problemen.
Die neue LDI NRW arbeitete von 2001 bis 2012 unter der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol und Ulrich Lepper als Referatsleiterin und Pressesprecherin.
LDI NRW
(Foto: Fotolyse – stock.adobe.com)
Letztes Update:19.05.21
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren


