Umsetzung der 3G-Regelung – Hinweise und Orientierung

3G-Regel

Seit Mittwoch, den 24.11.2021 sollen am Arbeitsplatz die sog. 3G-Regelungen gelten. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen.
Die Regelungen sollen dazu beitragen, die akute vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland effizient einzudämmen.

§ 28b Abs. 1 S. 1 IfSG sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte, die physische Kontakte untereinander oder zu Dritten haben können, die Arbeitsstätten nur betreten dürfen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Person.

Nach wie vor bestehen bei den Verantwortlichen Unsicherheiten bzgl. der praktischen Umsetzung der 3G-Regelungen und vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Anforderungen auch Unsicherheiten im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der Regelungen. In Anbetracht unterschiedlicher Organisationsstrukturen, bieten offizielle Informationsquellen nicht immer die für die verantwortliche Stelle passenden Best Practices. Daher sollen nachfolgend einige Links und Anlaufstellen genannt werden, die eine gute erste Orientierung und auch weiterführende Hinweise bieten:

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Fragen und Antworten Betrieblicher Infektionsschutz
Erste Anlaufstelle für eine Orientierung und Informationsquelle der ersten Stunde dürfte die Seite des BMAS sein, die zudem regelmäßig aktualisiert wird. Die Hinweise gehen auch auf datenschutzrechtliche Fragestellungen ein.
Erreichbar unter: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

2. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)

Abfragen von Gesundheitsdaten durch Arbeitgeber_innen?

3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis (§ 28b Abs. 1 und 3 IfSG) Orientierungshilfe des LfDI

3. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
FAQ-Sammlung zur Verarbeitung von 3G/3G plus/2G im Beschäftigtenverhältnis (Stand 11.11.2021)

4. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Aktuelle Kurz-Information 38: 3G-Zutrittsregel im bayerischen öffentlichen Dienst

5. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Verarbeitung des COVID-19- Impfstatus im bayerischen öffentlichen Dienst Arbeitspapier

6. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz

7. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg
Covid-19 im Beschäftigtenverhältnis

8. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 
Verarbeitung des Impf-, Sero- und Teststatus von Beschäftigten in Bezug auf COVID-19

9. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
3G am Arbeitsplatz – Datensparsamkeit heißt das Gebot der Stunde!


10. RA Stephan Hansen-Oest aka Datenschutz-Guru
3G am Arbeitsplatz – Datenschutzrechtliche Fragen und Datenschutzhinweise für Beschäftigte
Der Kollege Hansen-Oest bietet auf seine, wie immer lockere und dabei gleichzeitig hochkompetente Art und Weise, hilfreiche Infos zum Thema und stellt zudem einen Muster-Datenschutzhinweis für 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz zur Verfügung.

11. BHO Legal
Muster zur Dokumentation der Kontrolle von 3G-Nachweisen am Arbeitsplatz

Herr RA Gerhard Deiters bietet ebenfalls eine sehr gute Infoseite zum Thema und hält zudem ein Muster für Dokumentation Nachweis 3G nach § 28b IfSG sowie ein Muster für eine Datenschutzerklärung zur Verarbeitung des „3G-Status“ zum Download bereit.

(Foto: Fiedels – stock.adobe.com)








Letztes Update:30.11.21

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