DS-GVO Audit nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 2.0) – Webinaraufzeichnung

Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) haben die deutschen Aufsichtsbehörden eine Methode zur Verfügung gestellt, mit der Verantwortliche im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich Datenverarbeitungen auf ihre Konformität mit der DS-GVO beurteilen können. Das SDM besteht aus einer Beschreibung der Anforderung der Methode SDM und acht weiteren Maßnahmenkatalogen mit detaillierten Anforderungen zu wichtigen Problemfeldern des Datenschutzes, wie z. B.

  • Aufbewahren
  • Planen und Spezifizieren
  • Dokumentieren
  • Protokollieren
  • Trennen
  • Löschen und Vernichten
  • Berichtigen
  • Einschränken der Verarbeitung.

Diesen systematischen Ansatz übersetzt das neue excel-basierte SDM Audit in praktisches Handeln in Wirtschaft und Verwaltung. Unterteilt in zehn Bausteine werden insgesamt rund 350 Kontrollfragen gestellt, aus deren Art der Beantwortung 15 Grafiken generiert werden können, die auf drei Detaillierungsebenen Auskunft darüber geben, in welchen Umfang den Anforderungen des SDM entsprochen wird. Zu jeder Frage kann der Stand in einer Maßnahmenliste detailliert dokumentiert werden.

Mit dem neuen DS-GVO Audit nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 2.0) prüfen und bewerten Sie als Verantwortliche im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich Ihre Datenschutzorganisation auf die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Damit gelingt unkompliziert und effektiv der Nachweis eines nach Art. 24 DS-GVO verlangten Datenschutz-Managementsystems für jeden Verantwortlichen.

Erfahren Sie in unserem aktuellen Webinar (Aufzeichnung vom 07.12.2021) mehr zum Standard-Datenschutzmodell und den praktischen Anwendungsbereichen des neuen DS-GVO-Audit:

Letztes Update:16.12.21

  • Data Agenda Podcast Folge 95 mit Prof. Dr. Schwartmann, Sebastian Gutknecht und Jörg Schieb im Experten-Talk über aktuelle Datenthemen

    Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt

    Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission

    Mehr erfahren
  • Vier Expertenporträts und Logo des Data Agenda Podcasts, Folge 94 mit Prof. Dr. Schwartmann, Markus Beckedahl, Lucia Burkhardt und Felix Sahm.

    Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit

    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),

    Mehr erfahren
  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner