Evergreen des Datenschutzes: Nutzung von Telefax-Diensten

Seit der offiziellen Einführung des Faxdienstes in Deutschland durch die damalige Deutsche Bundespost sind mehr als 40 Jahre vergangen. Der Faxdienst wird in Deutschland damit fast genauso lange genutzt, wie es Videotext (Teletext) gibt. Beide Dienste erfreuen sich in Deutschland eines Nutzerkreises in Millionenhöhe.

Wie die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden insbesondere zur Zulässigkeit der Fax-Nutzung im Zusammenhang mit der Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten Stellung beziehen, war an dieser Stelle schon einmal zusammengefast worden.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat dieses Thema vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie im Rahmen seines Arbeitspapiers (Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten) ausführlich betrachtet.

Das Papier bietet nicht nur bayerischen öffentlichen Stellen (Verantwortlichen) Bausteine einer Risikoanalyse und zeigt risikomindernde Maßnahmen auf, die bei der Kommunikation mittels Fax zu beachten sind. Das Arbeitspapier ist auf die Darstellung der Risiken und risikomindernden Maßnahmen bezüglich des Gewährleistungsziels „Vertraulichkeit“ fokussiert. Der Verlust der Verfügbarkeit und Integrität sowie die Einhaltung weiterer Gewährleistungsziele nach dem Standarddatenschutzmodell werden nicht vertieft behandelt, da die Hauptrisiken der Nutzung von Telefaxdiensten bereits anhand des Gewährleistungsziels „Vertraulichkeit“ dargestellt werden können. Der vorgenommenen Risikobewertung liegt die Methodik der Risikobewertung aus der Orientierungshilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung des BayLfD zugrunde.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)

(Foto: piyaphunjun – stock.adobe.com)



Letztes Update:06.02.22

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