Folge 14: Krieg mit Informationen
Russlands Krieg gegen die Ukraine ist auch ein Krieg mit Informationen und damit auch mit Daten im Netz. Viele wollen der Ukraine aus guten Gründen beistehen und begeben sich als private Hacker im Netz eigenmächtig auf den Kriegspfad. Experten befürchten, dass dies die Situation noch eskalieren kann. Rechtsdurchsetzung ist aber auch im Krieg ebenso eine Staatsangelegenheit, wie die Kriegsführung und deren Vermeidung selbst. Klar ist: Wenn man auf dem Pulverfass sitzt, muss man besonnen sein. Welche Möglichkeiten haben Staaten, Medienunternehmen und Private? Ein Gespräch mit Professor Dr. Tobias Keber von der Hochschule der Medien in Stuttgart über Daten als Waffen.
Letztes Update:28.03.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick
Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf
Mehr erfahren -
EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank
Mehr erfahren -
Immobilienmakler haftet für ethnische Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) entschieden, dass Immobilienmakler für Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft bei der Wohnungsvermittlung auf Schadensersatz haften. Das Urteil stärkt den Diskriminierungsschutz im Wohnungsmarkt und klärt wichtige Fragen zur Haftung von Maklern als Hilfspersonen. Sachverhalt und Testing-Methode Eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen bewarb sich im November
Mehr erfahren




