Folge 32: ChatGPT – Herausforderungen für den Datenschutz
Seit November 2022 ist die Software ChatGPT für jedermann frei verfügbar. Der Textroboter hat das Potential, die Menschheit an neue Grenzen zu bringen. Die Welt ist offen für die neue Technik, auch wenn deren Risiken offenkundig sind. Da man die Anwendung nicht verbieten kann, soll man lernen sie zu nutzen und zu verstehen. Das gilt auch für das Datenschutzrecht.
Eine frühe Einordnung von Dr. hc. Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein und Vorsitzenden der DSK, Kristin Benedikt vom VG Regensburg und Professor Dr. Rolf Schwartmann.
Letztes Update:07.02.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge: 100 Handeln statt sprechen – KI-Agenten im betrieblichen Einsatz. Chancen und Risiken im Praxischeck
KI spricht nicht nur, sondern sie handelt auch. Mit KI-Agenten erweitert der Mensch seinen Handlungsradius an autonome Werkzeuge, allerdings ohne seine Verantwortung zu delegieren. Die Chancen und Risiken des KI-Einsatzes stehen für den Digitalexperten Jörg Schieb in einem Verhältnis von 50:50. Wir sprechen im Jubiläumspodcast darüber, was ein Agent eigentlich ist, wo Agenten im Unternehmen
Mehr erfahren -
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren




