Datenübermittlungen in die USA: Neuer Angemessenheitsbeschluss ersetzt Privacy Shield

Privacy Shield 3.0

Die Europäische Kommission hat heute am 10.07.2023 den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (Nachfolger des „Privacy Shields“) angenommen. Dies bedeutet, dass ab sofort personenbezogene Daten aus der EU an zertifizierte Organisationen in den USA übermittelt werden können, ohne dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Organisationen müssen jedoch unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sein, was datenexportierende Organisationen in der EU vorab prüfen müssen.

Dadurch entsteht zumindest formal die lang ersehnte Rechtssicherheit für Datenexporteure und im Idealfall auch für die betroffenen Personen. Der EDSA hat am 28. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework abgegeben. Der Angemessenheitsbeschluss verfolgt einen sektoralen Ansatz, bei dem zertifizierte Organisationen beim U.S. Department of Commerce registriert sein müssen.
Interessierte (Datenexporteuere) können im Bedarfsfall auf der Internetseite des U.S. Department of Commerce einsehen, ob die betreffende Organisation zertifiziert ist.

NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte, eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Wien, die sich der Durchsetzung des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union verschrieben hat, geht davon aus, dass das Abkommen Anfang nächsten Jahres wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen wird.

Der Pressemitteilung der Europäischen Kommission können zusätzliche Informationen zum EU-U.S. Data Privacy Framework entnommen werden.

(Foto: Weissblick – stock.adobe.com)

Letztes Update:10.07.23

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