Datenschutzfreundliche Konfiguration von Windows 11
Bereits im November 2019 hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) mit dem Thema einer datenschutzkonformeren Konfiguration des Betriebssystems Windows 10 beschäftigt und ein Prüfschema zu Windows 10 erarbeitet.
Im Zusammenhang mit der automatisierten Übertragung sogenannter Telemetriedaten bei Windows Betriebssystem- und Anwendungslösungen hatte die Konferenz auf hochrangiger Ebene Gespräche mit Vertretern von Microsoft geführt. Ziel war es gewesen, den Personenbezug von Nutzungsdaten zu vermindern bzw. deren Übertragung in die Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer zu stellen. Das in veröffentlichte Prüfschema sollte den Verantwortlichen die Möglichkeit geben, die datenschutzrelevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software, der Übertragung von Telemetriedaten sowie der Update-Konfiguration zu bewerten.
Nun hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) ein aktualisiertes Papier zum Thema veröffentlicht („Bayerische öffentliche Stellen und die Windows-Telemetriekomponente – Aktuelle Kurz-Information 50„) veröffentlicht.
Der BayLfD sieht dabei das für bayerische öffentliche Stellen bereits angekündigte Supportende von Windows 10 am 14. Oktober 2025 und den damit verbundenen Umstieg auf Windows 11 als eine gute Gelegenheit, sich auch mit dem Thema „Telemetriedaten-Übermittlung“ zielführend auseinanderzusetzen.
Dabei orientiert sich die Aufsichtsbehörde an dem Gedanken des Privacy-by-Design und Privacy-by-Design als Datenschutzziel. Der BayLfD sieht die bayerischen öffentlichen Stellen, die Microsoft Windows in den Versionen 10 und 11 auf ihren Arbeitsplätzen im Einsatz haben, in der Pflicht, ihre Konfiguration zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern.
(Foto: curtbauer – stock.adobe.com)
Letztes Update:13.08.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren




