Folge 44: Regulierung Generativer KI zwischen Digitalwirtschaft und Datenschutzaufsicht

„Zeichne mir einen Menschen in der Küche“. Diese Aufforderung muss eine bildgenerierende Künstliche Intelligenz genderneutral erledigen, wenn kein geschlechterdiskriminierendes Menschenbild erzeugt werden soll. Die Daten, auf die Anwendungen zugreifen, die Sprache oder Bilder erzeugen, müssen unser Verständnis von Gut und Böse kennen, damit sie die Welt so abbilden können, wie wir sie wahrnehmen. Zugleich soll die Datenbasis neutral und unschuldig sein. Aber warum soll eine generative KI-Anwendung eigentlich nicht werten dürfen? Und wer bestimmt, ob eine Datenbasis Gutes oder Böses hervorbringt – die Programmierer, die Nutzer oder doch die Gesellschaft? Wie sieht es die Digitalwirtschaft und wie die Datenschutzaufsicht?

Ein DataAgenda-Podcast mit den Aleph Alpha Gründern Jonas Andrulis und Samuel Weinbach im Gespräch mit DSK und ULD-Schleswig Holstein Chefin Dr. hc. Marit Hansen und dem LfDI aus Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber.

Letztes Update:08.09.23

  • EDSA veröffentlicht DSFA-Muster

    Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als

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  • Transporterschlüsselung bei E-Mail ausreichend

    Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den

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  • Folge 92: KI-Omnibus Update Mai 2026

    Die KI-Verordnung soll mit Wirkung ab August 2026 geändert werden. Entsprechend laufen die Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf Hochtouren. Eigentlich sollten sie bereits am 28. April 2026 abgeschlossen sein. Doch eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Kai Zenner, Büroleiter des Europaabgeordneten Axel Voss (EVP), berichtet aus dem Maschinenraum der Verhandlungen

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