Orientierungshilfe: Umgang mit Data-Breach-Meldungen
Nach ErwG 85 der DS-GVO kann eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten – wenn nicht rechtzeitig und angemessen reagiert wird – einen physischen, materiellen oder immateriellen Schaden für natürliche Personen nach sich ziehen, wie etwa Verlust der Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten oder Einschränkung ihrer Rechte, Diskriminierung, Identitätsdiebstahl oder -betrug, finanzielle Verluste, unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung, Rufschädigung, Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten oder andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile für die betroffene natürliche Person.
Deshalb soll nach dem Willen des Verordnungsgebers der Verantwortliche, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die Aufsichtsbehörde von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und, falls möglich, binnen höchstens 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, unterrichten, es sei denn, der Verantwortliche kann im Einklang mit dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht nachweisen, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine ausführliche Handreichung zu diesem Thema erstellt und stellt das Papier allen Interessierten zur Verfügung. Die Handreichung erläutert die Bestimmungen in Art. 33 und 34 DSGVO. Schwerpunkte liegen beim Merkmal der Datenschutzverletzung. Dabei wird auch immer wieder auf die „EDSA Guidelines 9/2022 on personal data breach notification under GDPR“ Bezug genommen und die Meldepflicht anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Diese dienen der Orientierung, wie Verantwortliche mit Verletzungen des Schutzes von personenbezogenen Daten umgehen sollten und welche Faktoren verantwortliche Stellen bei der Risikobewertung zu berücksichtigen haben.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Weitere Infos zum Thema Data-Breach-Meldung:
- EDSA Guidelines 9/2022 on personal data breach notification under GDPR
- DSK, Kurzpapier Nr. 18 Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
- BayLfD: Meldepflicht und Benachrichtigungspflicht des Verantwortlichen
- BSI: Behandlung von Sicherheitsvorfällen
(Foto: Mongta Studio – stock.adobe.com)
Letztes Update:01.11.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
LinkedIn-Verrnetzung begründet keine Einwilligung für Werbe‑E‑Mails
Das AG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.11.2025 (Az. 23 C 120/25) klargestellt, dass berufliche Vernetzung in sozialen Netzwerken keine Einwilligung für den Versand werblicher E-Mails begründet. Hintergrund war ein Fall, in dem ein IT-Dienstleister zwei Werbe-E-Mails an eine GmbH sandte, die lediglich über LinkedIn vernetzt war, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung vorlag. LinkedIn-Kontakte ≠ Einwilligung für
Mehr erfahren -
Vergütung für nicht deklariertes „KI-Gutachten“ kann verweigert werden
Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom November 2025 (19 O 527/16) klargestellt, dass eine erhebliche, nicht gegenüber dem Gericht offengelegte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur vollständigen Versagung der Vergütung führen kann. Damit stärkt das Gericht die Anforderungen an Transparenz, persönliche Leistungspflicht und Nachvollziehbarkeit bei Gutachten, die im Rahmen zivilprozessualer
Mehr erfahren -
Gemeinsame Dateiablagen als datenschutzrechtliches Risiko
In der Aktuellen Kurz-Information 65 weist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf die erhebliche Gefahr von Datenpannen durch gemeinsam genutzte Dateiablagen hin. Betroffen sind sowohl klassische Netzlaufwerke als auch moderne Kollaborationsplattformen wie Microsoft SharePoint. Diese Systeme dienen zwar der effizienten Zusammenarbeit, können jedoch bei unzureichender Konfiguration und Organisation zu unbeabsichtigten Offenlegungen personenbezogener Daten führen.
Mehr erfahren



