Folge 49: Data Act – Gamechanger oder Partystopper für den europäischen Datenmarkt

Der Data Act ist seit dem 9. November 2023 beschlossene Sache. Laut Damian von Boeselager, dem Berichterstatter im Europaparlament für das Europäische Datengesetz wird es zur Schaffung von mehr Wettbewerb und Innovation beitragen. „Der Data Act ist ein Marktdesign für zukünftige Börsen für Industriedaten, mit denen Tausende Unternehmen neue Einnahmequellen erschließen können.

Das Gesetz schafft einen Rahmen, den die Wirtschaft mit Leben füllen soll und wird“ „Aber um es klar zu sagen“ so Damian von Boeselager weiter, „der Data Act (…) steht neben der DSGVO, er ändert sie nicht. (…) Als Anwender weiß ich nun, in welchem Gesetz ich welche Regeln für beide Datenarten finden.“

Inwieweit die Praxis diese Einschätzung teilt und welche Herausforderungen das neue Recht für die Wirtschaft bedeutet, geht es im DataAgenda Datenschutzpodcast mit dem auf Rechtsfragen der Informationsgesellschaft spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Simon Assion.

Letztes Update:20.12.23

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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