Mitarbeitende im Gesundheitswesen für Datenschutz sensibilisieren

Die DS-GVO verpflichtet Krankenhäuser, jederzeit die rechtmäßige Datenverarbeitung nachzuweisen. Dies gelingt nur, wenn alle Mitarbeitenden regelmäßig geschult werden und ihre datenschutzrechtlichen Pflichten kennen. Beschäftigte müssen vor allem im Umgang mit Betroffenenanfragen oder Datenschutzverletzungen sensibilisiert werden. In unserem Webinar Mitarbeitende im Gesundheitswesen für Datenschutz sensibilisieren am 21.06. erfahren Sie praxisnah, wie Sie diese Anforderungen schnell und einfach erfüllen.
Der Datenschutz-Experte und Rechtsanwalt Stefan Strüwe, Partner bei Curacon, zeigt Ihnen, wie Krankenhäuser ihre Rechenschaftspflicht mit dem E-Learning-Kurs „Datenschutz im Gesundheitswesen“ sicher und effizient erfüllen können. Zudem erörtert er Fragen zur Datenweitergabe an Dritte, die Folgen einer Datenpanne und die Einsichtnahmemöglichkeit in die Patientenakte.
Renate Keiser von UNIVADO informiert über die Vorteile von E-Learnings und stellt das zugehörige Learning Management System vor. Das Dashboard ermöglicht beispielsweise einen umfassenden Überblick über den Lernfortschritt aller Teilnehmenden und bietet die Möglichkeit, einen Lernreport herunterzuladen.
Schwerpunkte:
- Rechenschaftspflicht im Krankenhaus
- Gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Datenschutzschulungen
- Datenpanne und weitere Folgen
- Vorteile von E-Learnings
- Dashboard & Lernreport im LMS: Fortschrittsübersicht und Nachweise für Zertifikate
Das Webinar veranschaulicht, wie Einrichtungen im Gesundheitswesen mit einem speziell auf ihre Anforderungen zugeschnittenen E-Learning erfolgreich verpflichtende Datenschutzschulungen gemäß DS-GVO im Arbeitsalltag umsetzen können.
Referent/in:
Stefan Strüwe ist Rechtsanwalt und Partner der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und seit vielen Jahren u. a. als Datenschutzbeauftragter für Krankenhäuser tätig. Er ist Experte für datenschutzrechtliche bzw. -organisatorische Fragestellungen – gerade mit Blick auf das Gesundheits- und Sozialwesen, auch in konfessionellen und komplexen Trägerstrukturen.
Renate Keiser: Die Diplom-Kauffrau ist Prokuristin bei UNIVADO, einem Full-Service Dienstleister im Bereich E-Learning und Partner von DATAKONTEXT.
Für dieses Webinar nutzen wir den Dienst GoToWebinar.
Testen Sie HIER schon jetzt Ihr System, damit es zum Webinar reibungslos funktioniert.
Letztes Update:12.06.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren